• 24.01.2023, 09:00:45
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  • OTS0020

Investitionskontrolle für neue Eigentümerstruktur des Flughafens Wien-Schwechat abgeschlossen

Antragstellerin erlangt keinen beherrschenden Einfluss

Utl.: Antragstellerin erlangt keinen beherrschenden Einfluss =

Wien (OTS/BMAW) - „Ausländische Investitionen in österreichische
Unternehmen sind grundsätzlich zu begrüßen, da sie
Investitionskapital bringen, das für die Weiterentwicklung des
österreichischen Wirtschaftsstandorts wichtig ist. Bei
Drittstaats-Investitionen in bestimmten besonders sensiblen
Bereichen, die gewisse Schwellenwerte übersteigen, gibt es eine
Prüfung im Rahmen des Investitionskontrollverfahrens. Dabei wird
festgestellt, ob die Sicherheit und öffentliche Ordnung Österreichs
gewahrt bleiben. Ein solches Verfahren wurde auch im Fall der
aktuellen Investition in den Flughafen Wien-Schwechat unter Anwendung
sämtlicher Prüfkriterien durchgeführt und nun abgeschlossen“, so
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Die Antragstellerin hielt bereits vor dem geprüften Angebot auf
Aufstockung ihrer Beteiligung knapp über 40 Prozent der Aktien am
Flughafen Wien. Auch nach der Transaktion wird sie zu weniger als 50
Prozent beteiligt sein. „Im Ergebnis konnte durch strenge Auflagen
sichergestellt werden, dass die ausländische Antragstellerin durch
ihre Investition auch auf sonstige Weise keinen beherrschenden
Einfluss auf den Flughafen Wien-Schwechat erlangt: Zusätzlich zu den
beiden bestehenden dürfen keine weiteren Aufsichtsratsmitglieder von
der Antragstellerin nominiert werden, sie darf keine
Satzungsänderungen vorschlagen und ihr werden gewisse
Berichtspflichten auferlegt. Im Zuge des Verfahrens hat die
Antragstellerin die Eigentümerstruktur offengelegt. Es liegen keine
Gründe vor, die für eine Untersagung der Investition sprechen würden.
Die Investition wird daher von der Investitionskontrollbehörde nicht
untersagt“, so Kocher.

Die Investitionskontrolle ist ein mehrstufiges Verfahren. Im ersten
Schritt findet auf EU-Ebene eine Prüfung im Rahmen des
EU-Kooperationsmechanismus statt. Danach gibt es eine detaillierte
nationale Prüfung um zu klären, ob von der ausländischen Investition
unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände eine Gefährdung für
die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung Österreichs ausgehen
kann. Für diese Prüfung ist in Österreich das Bundesministerium für
Arbeit und Wirtschaft zuständig.

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