• 22.01.2023, 09:54:28
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  • OTS0010

Massive Gesetzesübertretungen bei Paketzustellern aufgedeckt

Behördenübergreifender Schwerpunkteinsatz im Güterbeförderungssektor – FAÖ, ABB und BMI beteiligt – 50 Anzeigen bei einem großen Paketdienstleister

Utl.: Behördenübergreifender Schwerpunkteinsatz im
Güterbeförderungssektor – FAÖ, ABB und BMI beteiligt – 50
Anzeigen bei einem großen Paketdienstleister =

Wien (OTS) - Betrugsdelikte wie Scheinselbständigkeit,
Arbeitskräfteausbeutung sowie Lohn- und Sozialdumping sind bei
selbstständigen Paketzustellern keine Seltenheit. Der österreichische
Güterbeförderungssektor gilt daher für die involvierten Behörden in
Sachen Betrugsbekämpfung als hochriskante Branche. Ein
behördenübergreifender, sorgfältig geplanter Schwerpunkteinsatz
deckte Anfang Dezember massive Gesetzesübertretungen bei einem großen
Paketdienstleister auf. Am Einsatz beteiligt waren das Finanzamt
Österreich (FAÖ), die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung
(ABB) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sowie das
Bundesministerium für Inneres (BMI).

Finanzminister Magnus Brunner: „Mit intensiv geplanten Kontrollen
treten wir gesetzeswidrigen Machenschaften in dieser Branche
verstärkt entgegen und schützen damit unsere ehrlichen
Wirtschaftstreibenden. Scheinunternehmen und Scheinselbstständigkeit
schaden unserem Wirtschaftsstandort enorm, denn sie verfolgen den
Zweck, dem Staat vor allem die Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten. Darüber hinaus stehen sie
in diesem Fall in Verbindung mit anderen Delikten wie
Arbeitskräfteausbeutung. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für
ihren unermüdlichen Einsatz und gratuliere zu diesem Erfolg.“

Großkontrolle am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters

Insgesamt 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein Diensthund
des FAÖ, des ABB und des BMI waren bei dem Einsatz Anfang Dezember
beteiligt. Im Rahmen einer unangekündigten Großkontrolle am
Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters wurden 91 arbeitende
„selbständige“ Frächter sowie ca. 20 Personen an Eigen- und
Leasingpersonal geprüft. Dabei wurden massive Übertretungen sowohl im
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als auch im
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) festgestellt. Es folgten
Strafanträge an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Seitens
des BMI wurden Anzeigen nach dem Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz (NAG) sowie dem Meldegesetz1991, dem
Güterbeförderungsgesetz und dem Kraftfahrgesetz (KFG) gestellt. In
diesem Fall ist die Vielzahl der Gesetzesmaterien besonders
beeindruckend, die nur behördenübergreifend und gemeinsam
kontrolliert und sanktioniert werden können.

Im Zuge der Kontrolle waren manche Aussagen der selbständigen
Frächter besonders alarmierend: Manche gaben an, dass sie bis zu 77
Stunden (teilweise von 4:00 – 24:00 Uhr) pro Woche arbeiten würden.
Zudem würden sie ohne Unterkunft auf einem Autobahnparkplatz
nächtigen. Andere geben an, mit bis zu 7 Personen in einem
Matratzenlager zu nächtigen. Hinzu kommen mündliche
„Dienstanweisungen“ der Auftraggeber, Pönalen in Höhe von bis zu 500
Euro für Tourenausfälle aufgrund von Krankheit oder Urlaub entrichten
zu müssen.

Fotos finden Sie hier:
https://bit.ly/3XKPMVx
© BMF/Zoll

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