• 20.01.2023, 12:11:18
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Ernst-Dziedzic zu EGMR-Urteil: Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen und Partnerschaften ist wichtiges Signal für LGBTIQ-Community

Grüne begrüßen wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg

Wien (OTS) - 

„Mit diesem Urteil werden die Rechte der LGBTIQ-Community europaweit gestärkt", zeigt sich die Sprecherin der Grünen für Menschenrechte und LGBTIQ, Ewa Ernst-Dziedzic, erfreut. „Das wegweisende Urteil des EGMRs zeigt, dass die Gleichstellung der LGBTIQ-Community oberste Priorität hat, denn das Urteil stellt klar, dass Staaten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gleichgeschlechtliche Paare rechtlich anerkennen müssen“, sagt Ernst-Dziedzic. 

Zwei lesbische Paare sowie ein schwules Paar haben Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) geklagt. Sie wollten heiraten aber die russischen Behörden haben dies mit der Begründung abgelehnt, dass laut Gesetz nur Mann und Frau heiraten dürfen. Russland wurde wegen Verletzung des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, verurteilt, weil es in Russland keine offizielle Anerkennung für schwule und lesbische Paare gibt.

Ewa Ernst-Dziedzic unterstreicht die Kernaussage des Urteils, dass auf eine faire Behandlung von Minderheiten in einer Gesellschaft Bedacht genommen werden muss. Bezugnehmend auf die Urteilsbegründung hebt sie hervor: „Jede Demokratie wird daran gemessen, wie sie mit Minderheiten umgeht. Die Akzeptanz von Minderheiten darf niemals von der Akzeptanz der Mehrheitsgesellschaft abhängig gemacht werden. Demokratie bedeutet gerade nicht, dass die Ansichten der Mehrheit immer Vorrang haben, sondern es muss vielmehr ein Gleichgewicht hergestellt werden. Das zeigt, dass der EGMR in einer inklusiven Herangehensweise sexuelle Minderheiten als Teil einer Mehrheitsgesellschaft miteinschließt.“

Russland ist zwar am 16. März 2022 aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgetreten, weshalb das Urteil für Russland nicht bindend ist. „Dennoch ist das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte richtungsweisend und für alle Staaten in Europa ein Auftrag für einen respektvollen und rechtlich gleichwertigen Umgang mit der LGBTIQ-Community. Das ist besonders im Fall von Ländern wie Polen oder Ungarn, die vom Europarat für die Missachtung der Rechte von LGBTIQ-Personen mehrmals gerügt wurden, eine wichtige Klarstellung. Nämlich, dass sie gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft nicht mehr ignorieren können“, sagt Ernst-Dziedzic.

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