• 17.01.2023, 10:19:27
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EU-Kommission gefährdet nationale Verbote von Leihmutterschaft

aktion leben lehnt den Vorschlag der EU-Kommission zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Elternschaft in der vorliegenden Form ab und fordert, Kinderrechte zu beachten.

Wien (OTS) - 

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 an: „If you are parent in one country, you are parent in every country.” Es solle sichergestellt werden, dass Elternschaft, die in einem Land festgestellt wird, in jedem anderen Land der EU gilt. Die Elternschaft soll anerkannt werden unabhängig davon, wie das Kind gezeugt oder geboren wurde und unabhängig von der Art der Familie. Ziel sei, Rechtsunsicherheiten z.B. bei homosexuellen Eltern abzubauen und Regenbogenfamilien zu stärken.

Leihmutterschaft explizit als Anwendungsfall genannt

Die EU-Kommission erarbeitete daraufhin einen Vorschlag für eine Richtlinie, nach der die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft EU-weit anerkannt wird. „In der Folgenabschätzung, die im Dezember 2022 veröffentlicht wurde, sind Anwendungsfälle angeführt, darunter ist auch ein Fall von Leihmutterschaft“, erläutert Johann Hager, Präsident von aktion leben österreich.

Alle Kinderrechte achten!

Kinder sollen nicht irgendwo stranden oder illegal werden. Wir lehnen den Vorschlag der EU-Kommission zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Elternschaft dennoch ab, da Leihmutterschaft damit pauschal anerkannt werden würde. Und Leihmutterschaft widerspricht in mehrfacher Hinsicht Kinder- und Frauenrechten“, betont Hager. Den ernsten Bedenken gegenüber Leihmutterschaft, die auch das EU-Parlament wiederholt äußerte und die zu mehreren nationalen Verboten führten, wird nicht Rechnung getragen: „Im Gegenteil würden nationale Verbote sogar wirkungslos“, kritisiert Hager.

Stellung nehmen

Bis 13.2.2023 gibt es erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, die aktion leben als eine von vielen Organisationen wahrnehmen wird. Danach wird das EU-Parlament konsultiert und im EU-Rat darüber abgestimmt.

Die Stellungnahme von aktion leben im Wortlaut:

We disapprove of the Commission's proposal for the recognition of parenthood between Member States because that means recognising surrogacy. Surrogacy is a highly controversial technique that violates women's rights, children's rights and human rights. According to the European Parliament, this is a serious problem as it represents the exploitation of the female body and its reproductive organs. A global recognition of surrogacy contracts would go against national bans on surrogacy in many EU countries, which are designed to protect women and children. Surrogacy underestimates the importance of pregnancy for women and children. We consider it negligent to minimize the potentially dangerous effects of this technique in order to fulfil the understandable desire for children. The Commission should instead work to enforce an international ban on surrogacy and to protect women and children. The mother must be the woman who gave birth to the child.

Eine Übersetzung finden Sie auf www.aktionleben.at

Rückfragen & Kontakt

aktion leben österreich
Mag. Martina Kronthaler
Generalsekretärin
01/512 52 21-16
martina.kronthaler@aktionleben.at
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