- 16.01.2023, 13:03:25
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Energiekostenzuschuss 1: Zweite Voranmeldungsphase startet heute
Von 16. Jänner bis 20. Jänner 2023 können Unternehmen die zweite Voranmeldungsphase für den Energiekostenzuschuss 1 mit Förderzeitraum Februar bis September 2022 nutzen.
Utl.: Von 16. Jänner bis 20. Jänner 2023 können Unternehmen die
zweite Voranmeldungsphase für den Energiekostenzuschuss 1 mit
Förderzeitraum Februar bis September 2022 nutzen. =
Wien (OTS/BMAW) - Der Energiekostenzuschuss 1 kann ab heute, den 16.
Jänner in einer zusätzlichen Voranmeldungsphase beantragt werden.
Nach Ende der dreiwöchigen Voranmeldungsphase im Oktober und November
2022 können sich Unternehmen, die diese versäumt haben, von 16. bis
20. Jänner 2023 für den Energiekostenzuschuss 1, der Förderungen
zwischen Februar und September 2022 vorsieht, voranmelden. Eine
Voranmeldung ist Voraussetzung für die bereits gestartete
Antragsstellung, die bis 15. Februar 2023 möglich ist. Die zweite
Voranmeldungsphase erfolgt wie die erste über die Homepage der aws
und gilt nicht für die Verlängerung des EKZ 1 für das vierte Quartal
2022 sowie ebenfalls nicht für den bereits beschlossenen
Energiekostenzuschuss 2.
Für diese beiden Zuschussphasen werden noch gesonderte Anmeldedaten
kommuniziert. „An der hohen Anzahl an Voranmeldungen erkennt man die
Dringlichkeit des Energiekostenzuschusses als Unterstützungsmaßnahme.
Aus diesem Grund und um allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die
auf den Zuschuss angewiesen sind und eine Voranmeldung bisher
verabsäumt haben, die Möglichkeit zu geben, diesen auch zu
beantragen, haben wir ein zweites Voranmeldefenster von 16. Jänner
bis 20. Jänner 2023 geöffnet“, betont Kocher.
Die erste Auszahlungsphase des Energiekostenzuschuss 1 hat bereits
begonnen. Mit Stand 13. Jänner 2023 wurden fast 16 Mio. Euro an 716
Unternehmen ausbezahlt. „Es ist mir als Wirtschaftsminister sehr
wichtig, dass wir mit dem Energiekostenzuschuss betroffenen
Unternehmen schnell unterstützen können. Während in anderen Ländern
die Auszahlung erst mit 2023 startet, erhielten in Österreich die
ersten Unternehmen bereits im Dezember 2022 die ersten
Unterstützungszahlungen“, so der Arbeits- und Wirtschaftsminister
weiter.
Mit dem Energiekostenzuschuss 1 werden energieintensive Unternehmen
mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für
Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis
September 2022 unterstützt. Als energieintensiv gelten jene
Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei
Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem
Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.
Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2
können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung
erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je
nach Förderstufe werden Unternehmen mit mindestens 2.000 Euro bis
höchstens 50 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen 1,3
Milliarden Euro für die Förderung bereit.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der Einführung der
deutschen Gas- und Strompreisbremse hat die österreichische
Bundesregierung ein Nachfolgemodell für den Energiekostenzuschuss 1
beschlossen. Der Energiekostenzuschuss, dessen ursprünglicher
Förderzeitraum nur bis September 2022 gegolten hat, wird nun bis Ende
des Jahres 2022 verlängert. Für das Jahr 2023 gilt dann der
Energiekostenzuschuss 2 mit Förderzeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember
2023. „Damit sind wir auch im Jahr 2023 gut gerüstet und stellen
sicher, dass wir am Standort Österreich wettbewerbsfähig bleiben“, so
Kocher abschließend.
Alle Informationen zum Energiekostenzuschuss und der Voranmeldung
finden sich unter: Energiekostenzuschuss, Energieförderung,
Strompreis, Antiteuerungspaket, Benzinkosten, Erdgas, Förderung -
Austria Wirtschaftsservice (aws.at)
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