- 16.01.2023, 11:13:47
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- OTS0081
Fall Teichtmeister: Ist sexuelle Gewalt an Kindern ein bloßes „digitales Delikt“?
Plattform fordert Rücktritt von Verfassungsrichter Rami nach skandalöser Aussage. Umfassende Schadenersatzansprüche für Opfer von Kinderpornografie gefordert.
Mit Bestürzung reagiert Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, auf die Aussage von Verfassungsrichter Michael Rami, wonach der Schauspieler Florian Teichtmeister, der im Besitz von 58.000 Kinderporno-Datenträger sein soll, ein "rein digitales Delikt" begannen habe.
Verfassungsrichter verharmlost Kinderpornografie
“Diese Rechtsansicht ist nicht nur moralisch verwerflich, es ist auch eine Verhöhnung aller Kinder, denen vor laufender Kamera grausame, sexualisierte Gewalt angetan wurde”, so Rothwangl. “Es ist offensichtlich, dass Kriminelle hier für einen Markt produzieren.” Wer solche Videos besitzt oder konsumiert, werde jedenfalls zum Komplizen und Auftraggeber einer Straftat, die weit über ein digitales Delikt hinausgeht. “Das zu verharmlosen, ist eines Verfassungsrichters unwürdig - entsprechend muss Rami seine Funktion im Verfassungsgerichtshof zurücklegen, um weiteren Schaden am Höchstgericht und an der Rechtsstaatlichkeit abzuwenden”, fordert Rothwangl.
Werden Flüchtlingskinder Opfer von Kinderpornografie?
"Wir fürchten, dass durch das Geständnis des Beschuldigten und der Behauptung seines prominenten Anwalts, dass er eh schon eine Therapie mache, die Strafe lächerlich gering ausfallen wird.” Zurück blieben schwer Traumatisierte, die vielfach aus desolaten sozialen Verhältnissen kommen und die nicht selten Opfer von Kindesentführungen sind. Vor diesem Hintergrund wäre auch zu beleuchten, warum in Österreich im vergangenen Jahr 7700 Flüchtlingskinder verschwanden. “Wir nehmen an, dass einige von ihnen auch Opfer von sogenannten "reines Internet-Delikten" (Copyright by Michael Rami) wurden”, so Rothwangl.
Gesetzesreform gefordert
Kinder, die Opfer von einschlägiger Internetkriminalität wurden, sollen daher Schadenersatzansprüche gegen alle jenen Personen stellen können, die solche Videos erzeugen und konsumieren. “Die Behörde hat - soweit irgendwie möglich - alle Opfer auszuforschen und ein Verfahren gegen deren Peiniger - dazu zählen eben auch die Konsumenten im Internet - anzustrengen“. Unfassbar findet Rothwangl auch, dass ausgerechnet ein prominenter Verfassungsrichter derart widerlichen Taten bagatellisiert.
Kinderpornografie als Privileg elitärer Gesellschaftsschichten?
“Wir wissen, dass Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sich durch alle gesellschaftlichen Schichten zieht - aber insbesondere Eliten sehen dies als eine Art privilegiertes Recht.” Es sei davon auszugehen, dass es sich im Fall Teichtmeister nur um die Spitze eines Eisbergs handelt, und dass wahrscheinlich noch weitere prominente Täter im Dunstkreis von Teichtmeister aufhältig seien. “Allein der Umstand, dass es gelungen ist, die Identität von Teichtmeister bis kurz vor Prozessbeginn zu verheimlichen, lässt vermuten, dass hier mächtige Mittäter involviert sein könnten. Hier muss nun die Strafverfolgungsbehörde ohne Rücksicht auf Rang und Herkunft der verdächtigen Personen weiter ermitteln”, fordert Rothwangl.
Teichtmeister auch Promi-Redner bei parlamentarischer Missbrauchs-Gedenkveranstaltung
Wir haben die parlamentarische Veranstaltung „Gesten der Verantwortung“ immer als reine Show kritisiert, die die Opfer von Gewaltverbrechen nur besänftigen will. Damals kündigte Ex-Nationalratspräsidentin Bures vollmundig an, dass diese Veranstaltung der Beginn einer umfassenden Aufarbeitung sei. “Nun sehen wir, dass die Rechtslage immer noch nicht reformiert wurde: Noch immer genießen Missbrauchstäter Schutz durch Verjährung.” Im kirchlichen Bereich gab es tatsächlich weniger als eine Handvoll strafrechtlicher Verurteilungen, obwohl von rund 1000 kirchlichen Straftätern auszugehen ist. Weder gab es eine ausreichende Strafverfolgung, noch waren zivilrechtliche Ansprüche der Opfer durchsetzbar, weil diese durch den Einwand der Verjährung von den kirchlichen Stellen abgewürgt wurden.
Entschuldigung gefordert
“Es würde der damaligen Parlamentspräsidentin gut anstehen, sich jetzt bei allen Missbrauchsopfern zu entschuldigen. Und auch Verfassungsrichter Rami sollte sich bei allen Missbrauchsopfern entschuldigen, die er mit seiner menschenverachtenden Aussage von einem ‚rein digitalen Delikt‘ verhöhnt hat“, schließt Rotwangl.
Die Veranstaltung: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2016/pk1260
Die Rede von Teichtmeister: https://www.altcensored.com/watch?v=EDhhyVwq4iY
(Für Florian Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung!)
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