• 05.01.2023, 10:23:24
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  • OTS0038

Korrigierte Neufassung der OTS0027 vom 02.01.2023:

KORREKTUR ZU OTS_20230102_OTS0027

KORREKTUR-HINWEIS
Diese Meldung ist eine Korrektur

Wien (OTS) - 

Der erste Satz des 2. Absatzes der Pressemitteilung muss richtigerweise statt „Dem ersten Sandboxteilnehmer konnte Anfang des Jahres 2022 bereits eine Wertpapierkonzession für den Betrieb einer digitalen Handelsplattform für übertragbare Wertpapiere erteilt werden.“ wie folgt lauten: „Dem ersten Sandboxteilnehmer konnte Anfang des Jahres 2022 bereits eine Wertpapierkonzession für den Vertrieb digitalisierter Wertpapiere erteilt werden.“

Seit Gründung ihrer „Regulatory Sandbox“ am 1. September 2020 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) acht FinTechs darin aufgenommen und bietet diesen so die Möglichkeit, ihre innovativen Geschäftsmodelle in einem geschützten Umfeld zu regulatorischer Reife zu entwickeln. Fünf dieser Anbieter streben eine Zulassung als europaweit tätiger Crowdfunding-Dienstleister gemäß der EU-Schwarmfinanzierungs-Verordnung ECSP[1] an. Die anderen drei beabsichtigen innovative Finanzdienstleistungen in Bezug auf Krypto-Assets und Finanzinstrumente so zu erbringen, dass dies eine Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 oder dem Bankwesengesetz voraussetzt. Neben neu gegründeten Startups nutzen auch bereits etablierte und konzessionierte Anbieter die Regulatory Sandbox, um innovative Geschäftszweige und -modelle regulatorisch zur Marktreife zu entwickeln.

Dem ersten Sandboxteilnehmer konnte Anfang des Jahres 2022 bereits eine Wertpapierkonzession für den Vertrieb digitalisierter Wertpapiere erteilt werden. Ein Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen und ein Crowdfunding-Dienstleister haben bereits Registrierungs- bzw. Konzessionsanträge gestellt. Die weiteren Teilnehmer befinden sich noch in der Phase, in der sie in enger Abstimmung mit der Aufsicht die Voraussetzungen für die Erlangung einer Konzession erarbeiten.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Sandbox ist eine positive Stellungnahme des Regulatory Sandbox Beirats, dem Experten der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht angehören. Dieser hat im Zulassungsverfahren das volkswirtschaftliche Interesse aus gesamtwirtschaftlicher und standortpolitischer Sicht, den innovativen Charakter sowie die Testreife des Geschäftsmodells zu prüfen.

Weitere Informationen zur Sandbox finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kontaktstelle-fintech-sandbox/fma-sandbox/.



[1] Regulation on European Crowdfunding Service Providers (ECSP): Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP-VO)

Rückfragen & Kontakt

Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

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