- 04.01.2023, 10:00:33
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Kocher/Brunner/FFG: Unternehmen beantragten über eine Milliarde Forschungsprämie
Über 9.100 Anträge zur Forschungsprämie - 80 Prozent der Antragsteller sind KMU - Prämie holt maßgeblich F&E Aktivitäten nach Österreich
Utl.: Über 9.100 Anträge zur Forschungsprämie - 80 Prozent der
Antragsteller sind KMU - Prämie holt maßgeblich F&E
Aktivitäten nach Österreich =
Wien (OTS/BMAW) - Forschung, Entwicklung und Innovation sind
entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von
Arbeitsplätzen. Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist
Österreich als attraktiven Innovationsstandort zu positionieren, der
die besten Rahmenbedingungen für Unternehmen bietet. Ein wesentliches
Instrument, um F&E Aktivitäten in Österreich zu unterstützen und nach
Österreich zu holen, ist die Forschungsprämie. Unternehmen können für
Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung eine Prämie in Höhe
von 14 Prozent beantragen. 2018 wurde die Forschungsprämie von 12 auf
14 Prozent erhöht. Seither sieht man jedes Jahr eine deutliche
Steigung der Forschungsaktivität der Unternehmen. Zum Vergleich: 2017
wurden 713 Millionen Euro beantragt, 2019 rund 758 Millionen Euro und
2020 und 2021 wurde die Marke von einer Milliarde bei der Beantragung
geknackt. 2022 wurden insgesamt über 9.100 Forschungsprojekte mit
einem Volumen von 1,18 Milliarden Euro eingereicht. Rund 80 Prozent
der Unternehmen, die Forschungsprämien beantragen, sind KMU. Mit dem
Abgabenänderungsgesetz 2022 wurden wichtige Verbesserungen für
Unternehmen umgesetzt, u.a. der Erlass von Teil-Bescheiden sowie die
um einen Unternehmerlohn erweitere Bemessungsgrundlage.
„Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Standortfaktor und holt
innovative Unternehmen nach Österreich. Im internationalen Wettbewerb
braucht es attraktive Rahmenbedingungen für Forschung- und
Entwicklungsaktivitäten, um die Innovationskraft der heimischen
Wirtschaft weiter auszubauen. Mit den neuen Regelungen profitieren
jetzt verstärkt auch forschungsaktive Start-ups und KMU von der
Forschungsprämie“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
„Seit der Einführung der Forschungsprämie im Jahr 2002 haben wir den
Prämiensatz von 3 Prozent kontinuierlich auf 14 Prozent im Jahr 2018
angehoben. Die Forschungsprämie trägt zu mehr Arbeitsplätzen bei und
rechnet sich auch für den Steuerzahler, da sie Investitionen in
Österreich ankurbelt und wir damit einen spürbaren Standortvorteil im
internationalen Kontext erzielen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Die FFG erstellt seit 2013 Gutachten für die Forschungsprämie und
unterstützt dabei die Finanzämter als unabhängige
Expertenorganisation. Die FFG überprüft in diesen Gutachten, ob
inhaltlich F&E Aktivitäten vorliegen. Die Entscheidung über eine
Zuerkennung einer Forschungsprämie, die Überprüfung der
Bemessungsgrundlage und die Tatsachenfeststellung erfolgen durch die
Finanzämter. Diese ziehen die fachliche Expertise der FFG bei Bedarf
auch im weiteren Abgabeverfahren hinzu. Die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer liegt seit 2013 stabil bei rund 40 Tagen.
"Die Kombination aus direkter und indirekter Förderung macht den
Innovationsstandort Österreich so attraktiv. Ganz besonders freut es
uns daher, dass die Finanzämter bei der Erstellung der Gutachten für
die Forschungsprämie auf das Know-how und die Expertise der FFG
vertrauen und wir als unabhängige Expertenorganisation dazu beitragen
können, die heimischen F&E-Investitionen weiter zu stärken“, so
FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth und FFG-Geschäftsführer Klaus
Pseiner.
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