• 30.12.2022, 09:30:02
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  • OTS0020

Verordnungen zum Landarbeitsgesetz gehen in Begutachtung

Sammelverordnung verbessert und vereinheitlicht Arbeitsbedingungen für Landarbeiterinnen und Landarbeiter sowie für Erntehelferinnen und Erntehelfer

Utl.: Sammelverordnung verbessert und vereinheitlicht
Arbeitsbedingungen für Landarbeiterinnen und Landarbeiter
sowie für Erntehelferinnen und Erntehelfer =

Wien (OTS) - Das einheitliche Landarbeitsgesetz (LAG) gilt für alle
Bediensteten im Land- und Forstwirtschaftsbereich, anstatt der bisher
neun bundeslandspezifischen Landarbeitsordnungen. Davon profitieren
30.000 Landarbeiterinnen und Landarbeiter und zahlreiche land- und
fortwirtschaftliche Betriebe. Das Bundesministerium für Arbeit und
Wirtschaft schickt heute sieben Verordnungen zum Landarbeitsgesetz in
Begutachtung. Die Verordnungen sind ein weiterer Schritt zu
einheitlichen arbeitsrechtlichen Regelungen für die Land- und
Forstwirtschaft. Alle Verordnungen wurden in enger Abstimmung mit den
Sozialpartnern erstellt.

Eine der Verordnungen ist die Land- und forstwirtschaftliche
Arbeitsstättenverordnung. Sie sieht neben bundesweit einheitlichen
Regelungen wesentliche Verbesserungen für Wohnräume von
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern vor. Von den größeren Wohnflächen
sollen insbesondere Erntehelferinnen und Erntehelfer profitieren.
Nach einer Übergangsfrist, die für Umbaumaßnahmen erforderlich ist,
ist in der Verordnung unter anderem auch mehr Platz in den
Unterkünften vorgesehen. „Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern ist gerade in Branchen mit besonders schwerer Arbeit
wichtig. Darum freut es mich, dass mit der Novellierung des
Landarbeitsgesetzes nicht nur Vereinheitlichungen in allen
Bundesländern erreicht werden, sondern auch die Arbeitsbedingungen
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert werden“, so
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Andere Verordnungen, wie jene über biologische Arbeitsstoffe, über
explosionsfähige Atmosphären und zu den Sicherheitsvertrauenspersonen
entsprechen nunmehr weitgehend den Regelungen für die übrige
Wirtschaft, berücksichtigen dabei jedoch die Besonderheiten der Land-
und Forstwirtschaft.

Regelungen über die Wahl und die Geschäftsordnung der Betriebsräte
sowie über Betriebsratsfonds gab es bisher nur in einigen
Bundesländern. Die nunmehrigen bundeseinheitlichen Bestimmungen sind
insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen wichtig,
die Betriebe in mehreren Bundesländern haben. Landwirtschaftliche
Betriebe mit mehreren Betriebsniederlassungen erhalten durch die
Vereinheitlichung mehr Rechtssicherheit. „Wir haben uns intensiv mit
den tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Erntehelferinnen und
Erntehelfer sowie der Landarbeiterinnen und Landarbeiter in den
Betrieben befasst, um die Rahmenbedingungen zu verbessern und
gleichzeitig die Anforderungen an die Betriebe möglichst praxisnahe
zu gestalten“, so Kocher abschließend.

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