Risikogruppenverordnung des Arbeits- und Gesundheitsministeriums gilt bis 30. April 2023
Utl.: Risikogruppenverordnung des Arbeits- und
Gesundheitsministeriums gilt bis 30. April 2023 =
Wien (OTS) - Besonders in den Wintermonaten besteht ein erhöhtes
Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Um gesundheitlich
stärker gefährdeten Personen auch in den kommenden Wochen
bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, wird die Möglichkeit
der Risikogruppenfreistellung mit Jahresbeginn 2023 letztmalig bis
April 2023 verlängert. Die Verordnung sieht vor, dass Personen, die
ihre berufliche Tätigkeit nicht im Homeoffice erledigen können und
für die es am Arbeitsplatz weder Umgestaltungsmöglichkeiten gibt,
noch die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes möglich ist, vom
Dienst freigestellt werden können. Die sogenannte
Risikogruppenverordnung wird bis 30. April 2023 verlängert.
„Da das Covid-Infektionsgeschehen besonders in den Wintermonaten
zunimmt, wollen wir die notwendigen Maßnahmen setzen, um besonders
vulnerable Gruppen keinem erhöhtem Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz
auszusetzen. Wir verlängern daher die Risikogruppenfreistellung noch
ein letztes Mal bis Ende April 2023. Damit schützen wir Personen, für
die eine Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko
darstellt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
„Mit der Corona-Schutzimpfung und den niederschwellig verfügbaren
COVID-19-Medikamenten stehen uns effektive Werkzeuge zur Verfügung,
um sich selbst, aber auch seine Mitmenschen zu schützen. Einen
zusätzlichen Schutz am Arbeitsplatz gewährleisten wir mit der
Verlängerung der Risikogruppenverordnung bis Ende April 2023.
Niemand, der ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
hat oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss
die Sorge haben, sich am Arbeitsplatz einer hohen Gefahr aussetzen zu
müssen“, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.
Die aktuell gültige Verordnung basiert auf einer im Juni
beschlossenen und im Dezember verlängerten gesetzlichen Regelung für
Risikogruppen und wird aufgrund der allgemein rückläufigen
Infektionszahlen und der allgemeinen Lockerung aller
Corona-Schutzmaßnahmen bis 30. April 2023 verlängert. Die
Dienstfreistellung kommt nur im äußersten Fall zur Anwendung und
dient als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes
Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Dort, wo die
berufliche Tätigkeit im Homeoffice erledigt werden kann oder eine
Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes
möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin nachgegangen werden. Die
Kosten für die Freistellung werden dem Arbeitgeber oder der
Arbeitgeberin zu 100 Prozent ersetzt.
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