Insolvenzverwalterin bestritt Arbeitsverhältnis, AMS zahlte Arbeitslose nicht
Utl.: Insolvenzverwalterin bestritt Arbeitsverhältnis, AMS zahlte
Arbeitslose nicht =
Wien (OTS) - Yuana A. hatte nach ihrer Rückkehr aus der Karenz Pech
im Unglück: Ihre Firma war pleite gegangen, ihre ehemalige
Arbeitgeberin hatte sie falsch bei der Sozialversicherung angemeldet,
die Insolvenzverwalterin bestritt darauf Yuana A.s Arbeitsverhältnis
und das AMS zahlte der Frau kein Arbeitslosengeld, weil sie ja noch
ein aufrechtes Arbeitsverhältnis habe. Die AK hat für Yuana A.
erfolgreich Arbeitslosengeld, ihr ausstehendes Entgelt aus der Masse
der Pleitefirma bzw. beim Insolvenzentgeltfonds eingebracht.
Yuana A. arbeitete vor ihrer Karenz seit 2002 schon als Lehrling in
einem Frisörgeschäft. Während Frau A. 2021 in Karenz war, kam es zu
einer Neuübernahme. Eine ausdrückliche Vereinbarung regelte, dass
Yuana A.s Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten von der
alten auf die neue Firma übergeht. Die neue Inhaberin meldete Yuana
A. aber nicht entsprechend bei der Sozialversicherung um. Die neue
Firma ging im November 2021 pleite.
Im Jänner versuchte Frau A. ihre Firma zu kontaktieren, um Bescheid
zu geben, dass sie ab April wieder arbeiten könne. Doch sie bekam
keine Antwort. Darauf ging Frau A. im Februar zur AK. Im April 2022
meldete Yuana A. sich bei der Insolvenzverwalterin wieder zurück aus
der Karenz und erklärte sich arbeitsbereit. Doch die nahm weder ihre
Arbeit in Anspruch, noch kündigte sie sie. Die Verwalterin meinte
nur, dass „die Arbeitnehmerin beim Unternehmen nicht bekannt“ sei und
erklärte sich für unzuständig. Die Arbeitnehmerin bekam nun weder
Entgelt noch Arbeitslosengeld. Denn das AMS sah ein aufrechtes
Arbeitsverhältnis und konnte ohne anderslautende Meldung der
Insolvenzverwalterin das Arbeitslosengeld nicht auszahlen.
Frau A. sagt: „Ich habe versucht, die Insolvenzverwalterin zu
kontaktieren, aber sie hat nur einmal gesagt, ich soll mir eine
Arbeit suchen. Ich habe nicht weiter gewusst, ich bin mit den
Zwillingen dagestanden und hatte kein Geld. Die Berater der AK waren
für mich da und haben für mich gekämpft.“
Die AK half Frau A. im ersten Schritt mit der Klärung des
Sachverhaltes und der Versicherungszeiten mit der Krankenkasse und
dem AMS. Frau A erhielt Arbeitslosengeld ausbezahlt. Dann ging es um
die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Offenes Entgelt bis zum
berechtigten Austritt, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung
und Abfertigung alt, insgesamt 23.000 Euro. Die Verhandlungen mit der
Insolvenzenzverwalterin und dem Insolvenzfonds waren erfolgreich!
Gerade rechtzeitig vor Weihnachten erhielt Frau Yuana A. einen
positiven Bescheid: „Es geht uns jetzt wieder gut. Wir haben schon
eine neue Küche und meine Wohnung wird renoviert, ich hab‘ mir schon
meine Weihnachtsgeschenke geschenkt“, erzählt Frau A. lachend. „Und
ich habe gleich etwas Neues gefunden als Frisörin.“
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