Warnung vor lebensgefährlichen illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland
Utl.: Warnung vor lebensgefährlichen illegalen Feuerwerkskörpern aus
dem Ausland =
Wien (OTS) - Silvester naht – und damit die Zeit der Feuerwerke. Für
den österreichischen Zoll verstärkt diese Zeit ebenfalls eine
saisonale Komponente, denn die Sicherstellung von illegal
eingeführten Feuerwerkskörpern ist in dieser Jahreszeit häufig
notwendig.
Illegale Knallkörper führen in Österreich jedes Jahr vor Silvester zu
schwersten Verletzungen, in manchen Fällen mit Todesfolge. Dass sich
dieser Gefahr nicht alle Käuferinnen und Käufer von Pyrotechnik
bewusst sind, zeigt die Bilanz des Zollamts Österreich. So wurden im
vergangenen Jahr bei mobilen Kontrollen 954 Feuerwerkskörper bei der
Einfuhr gefunden und beschlagnahmt. Im Jahr 2022 waren es bis Mitte
Dezember 2022 sogar schon fast doppelt so viele, nämlich 1.720 Stück.
Finanzminister Magnus Brunner zu dieser alarmierenden Entwicklung:
„Setzen Sie nicht auf illegale Böller oder Raketen, die potentiell
gefährlich für Sie oder andere Menschen sind. Das neue Jahr mit einem
Feuerwerk zu begrüßen ist für viele eine schöne Tradition. Allerdings
nur dann, wenn es im Einklang mit unseren Vorschriften steht und auch
kein Risiko für die eigene oder die Gesundheit von anderen darstellt.
So steht einem schönen und stimmungsvollen Jahreswechsel nichts im
Weg.“
Von 1.215 der Feuerwerkskörper, die heuer bereits beschlagnahmt
wurden, geht eine mittlere Gefahr aus. Sie sind für die Verwendung
auf weiten, offenen Flächen aber nur mit entsprechender Sachkunde
zugelassen. Der Rest, mehr als 500 Stück, darf nur von Personen mit
entsprechender Fachkenntnis gezündet werden. Dass alle Käuferinnen
und Käufer über diese Fachkenntnis verfügen, ist beinahe
auszuschließen. Da es sich bei derartigen Feuerwerkskörpern
ausschließlich um bewilligungspflichtige Ware handelt, ist ohne diese
entsprechende Bewilligung weder die Einfuhr, noch der Besitz oder die
Verwendung gestattet.
„Für die Einfuhr und den Besitz von pyrotechnischen Gegenständen
gelten ganz bestimmte Voraussetzungen nach den Bestimmungen des
Pyrotechnikgesetzes 2010“, erklärt die Vorständin des Zollamts
Österreich Heike Fetka-Blüthner. „Die Feuerwerkskörper unterliegen
Kennzeichnungsvorschriften, zum Teil auch einer behördlichen
Bewilligungspflicht. Nicht jede Person darf jede Kategorie des
Feuerwerkskörpers verwenden – auch nicht käuflich erwerben.
Innergemeinschaftlich gelten für die Verbringung pyrotechnischer
Gegenstände ganz besondere Bedingungen, die unsere Zöllnerinnen und
Zöllner im Rahmen von mobilen Schwerpunkteinsätzen kontrollieren.“
Großaufgriffe Mitte Dezember 2022
Ein Schwerpunkteinsatz erfolgte Mitte Dezember am Grenzübergang
Kleinhaugsdorf. Es zeigte sich: Die Einkäufe für den Silvesterabend
haben einige Feierlustige dieses Jahr besonders ernst genommen und
frühzeitig erledigt. Allerdings führen die Teams der mobilen
Kontrollen des österreichischen Zolls am Grenzübergang gezielt
PKW-Kontrollen durch. Das Ergebnis allein dieses einen Kontrolltages:
23 Anzeigen wegen der Einfuhr bzw. des Besitzes von pyrotechnischen
Gegenständen, für deren Beförderung oder Verwendung es eine spezielle
Bewilligung bzw. einen Nachweis der entsprechenden Kenntnis geben
muss. Die Anzeigen wurden an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
übermittelt, die Feuerwerkskörper beschlagnahmt.
Die Menge der gefundenen Feuerwerkskörper pro Auto reichte dabei von
kleinen Mengen, bis zu solchen, die auf größere Vorhaben zu Silvester
schließen ließen. In einem PKW wurden beispielsweise rund 200
Feuerwerkskörper, mit durchwegs klangvollen Namen, die schon auf ihre
Explosionskraft schließen lassen, gefunden. Entsprechend ihrer
Kategorisierung hätte der Besitzer für ihren Kauf und ihre Verwendung
entsprechende Fachkenntnis bzw. die notwendigen Bewilligungen
nachweisen müssen. Da er das nicht konnte, befinden sich die
Gegenstände nun nach ihrer Beschlagnahmung durch den Zoll zur
sicheren Verwahrung in einem Container.
Ein anderer von den Zöllnerinnen und Zöllnern kontrollierter
PKW-Lenker gab an, nichts Außergewöhnliches mit sich zu führen. Bei
der Öffnung des Kofferraums erlangte das Zollteam jedoch einen
Eindruck dessen, was er für den Jahreswechsel geplant hatte: Rund 600
pyrotechnische Gegenstände waren in dem Kofferraum verstaut. Auch
diese Weiterreise erfolgte dann ohne die pyrotechnische Fracht, aber
mit der Information für den Lenker, dass bei der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige gegen ihn erstattet werden wird.
Für die aufgehaltenen Lenker, aber auch ihr Umfeld, wird der
Silvesterabend demnach wohl ruhiger als geplant, aber dafür auch
sicherer verlaufen.
Die Strafdrohung liegt je nach Delikt bei einer Geldstrafe im Rahmen
bis zu 10.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen.
Fotos finden Sie unter:
https://bit.ly/3VG47Bn
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