• 27.12.2022, 09:12:25
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AK: Veranstaltungsabsagen in Corona-Zeiten – ab Jänner können Gutscheine in Bares eingelöst werden!

AK hat Musterbrief angefertigt

Utl.: AK hat Musterbrief angefertigt =

Wien (OTS) - Gute Nachricht für Konsument:innen: Wer noch alte
Gutscheine von aufgrund der Corona-Pandemie abgesagten
Veranstaltungen hat, kann sie ab 1. Jänner 2023 in bar beim
Veranstalter einlösen. Konkret gilt das für ausgestellte Gutscheine
aus 2020 und dem ersten Halbjahr 2021, wenn sie bis 31. Dezember 2022
nicht eingelöst werden. Veranstalter müssen die Gutscheine kostenlos
bar auszahlen, wenn Konsument:innen das möchten. Die AK hat einen
Musterbrief erstellt.

Seit Mai 2020 gibt es für aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte
Veranstaltungen eine gesetzliche Gutschein-Regelung, das sogenannte
Kunst- Kultur- und Sportsicherungsgesetz. Die Regeln gelten für im
Jahr 2020, 2021 oder im ersten Halbjahr 2022 aufgrund von Corona
abgesagten Veranstaltungen oder geschlossenen Kunst- oder
Kultureinrichtungen. Das Gesetz sieht vor: Konsument:innen bekommen
anstatt der Bar-Rückerstattung des Ticketpreises bei Beträgen bis zu
250 Euro einen Mix aus Gutscheinen und Bargeld.

Ab Jänner 2023 für Gutscheine Geld zurück – für diese Gutscheine
gilt das:
Gutscheine, die aufgrund eines im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr
2021 entfallenen Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses ausgestellt
wurden und nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden, können
nun ab 1. Jänner 2023 in bar beim Veranstalter eingelöst werden.
Das gilt auch, wenn es sich um eine aus dem Jahr 2020 oder dem ersten
Halbjahr 2021 in das zweite Halbjahr 2021 oder das erste Halbjahr
2022 verschobene und dann erneut entfallene Veranstaltung handelt.

Alle anderen Gutscheine können erst ab dem 1. Jänner 2024 in bar beim
Veranstalter eingelöst werden – also konkret jene, die aufgrund einer
im zweiten Halbjahr 2021 oder im ersten Halbjahr 2022 entfallenen
Veranstaltung ausgestellt wurden.

Die Veranstalter müssen die Gutscheine in bar auszahlen, wenn das
Konsument:innen einfordern. Die Einlösung des Gutscheins muss immer
kostenlos sein.

SERVICE: Die AK hat einen Musterbrief zur Einlösung der Gutscheine
unter: www.arbeiterkammer.at/veranstaltungsabsagen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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