- 22.12.2022, 11:52:00
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- OTS0101
Bundespräsident begnadigte 2022 insgesamt 40 Personen, davon fünf Personen via Weihnachtsgnadenaktion
Wien (OTS) - Im Rahmen der heurigen Weihnachtsgnadenaktion gewährt
Bundespräsident Alexander Van der Bellen fünf Personen, die gerade in
österreichischen Strafanstalten (JA Wien-Josefstadt, Garsten,
Innsbruck) eine Haftstrafe verbüßen, eine Begnadigung. Es handelt
sich dabei um eine Frau und vier Männer.
Die Beurteilung erfolgte auf Basis des Weihnachtsgnadenerlasses 2022
der Bundesministerin für Justiz. Die darin für die Begnadigung
festgelegten Voraussetzungen wurden im Einvernehmen mit dem
Bundespräsidenten festgelegt.
Die Begnadigten habe keine oder nur wenigen Vorstrafen und haben sich
in der Haft diszipliniert verhalten, sodass angenommen werden kann,
dass sie keine weiteren Straftaten begehen.
Ihnen wird der noch nicht verbüßte Strafteil für eine Probezeit von
drei bzw. fünf Jahren bedingt nachgesehen, sodass sie vorzeitig am
15. Dezember 2022 aus der Haft entlassen werden konnten.
Jene, die in Österreich bleiben, haben eine Wohnmöglichkeit und
finanzielle Versorgung.
Ausländische Strafgefangene werden entsprechend fremdenrechtlicher
Bescheide außer Landes gebracht.
Der Bundespräsident nimmt gemeinsam mit der Bundesministerin für
Justiz das ganze Jahr über Begnadigungen vor, sofern die
Voraussetzungen der zwischen ihm und der Justizministerin
vereinbarten Richtlinien gegeben sind. In den überwiegenden Fällen
handelt es sich um gnadenweise Beschränkungen der Auskunft aus dem
Strafregister, damit die Begnadigten für ihre Jobsuche ein
einwandfreies Leumundszeugnis zur Verfügung haben.
Insgesamt waren es 2022 40 Begnadigungen, die Bundespräsident
Alexander Van der Bellen vorgenommen hat.
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