• 22.12.2022, 11:07:11
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Blau-gelber Strompreisrabatt – WIEN ENERGIE startet mit Förderabwicklung

LH-Stv. Pernkopf: Entlastung mit Strompreisrabatt und gleichzeitig mehr Unabhängigkeit durch Ausbau der erneuerbaren Energie

Utl.: LH-Stv. Pernkopf: Entlastung mit Strompreisrabatt und
gleichzeitig mehr Unabhängigkeit durch Ausbau der erneuerbaren
Energie =

St. Pölten (OTS) - „Der blau-gelbe Strompreisrabatt ist eine
Erfolgsgeschichte zur Unterstützung und Entlastung der
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Bis dato haben
insgesamt rund 460.000 Haushalte ein Förderansuchen um Unterstützung
aus dem blau-gelben Strompreisrabatt gestellt – dies sind über 62
Prozent der niederösterreichischen Haushalte. Bisher wurden bereits
Förderungen von 103 Millionen Euro bewilligt,“ so LH-Stellvertreter
Stephan Pernkopf. Ab sofort startet nun auch die WIEN ENERGIE mit der
Bearbeitung der eingereichten Förderansuchen. Somit können auch die
etwa 38.000 Kundinnen und Kunden, die bereits ihren Antrag bei der
WIEN ENERGIE eingebracht haben, in Kürze mit einer Förderentscheidung
rechnen.

Gleichzeitig soll die Energieunabhängigkeit ausgebaut und gestärkt
werden, hält Pernkopf fest: „Das bedeutet 250 neue Windräder und
130.000 zusätzliche PV-Anlagen. Gleichzeitig werden in
Niederösterreich jährlich 350 Millionen Euro in den Ausbau der
Stromnetze investiert, um auch die Stromsicherheit gegen Schwankungen
oder mögliche Blackouts zu erhöhen. Ein riesiges blau-gelbes
Ausbauprogramm für die Energiewende, mehr Unabhängigkeit und
Versorgungssicherheit.“

Die Berechnung für den Strompreisrabatt erfolgt nicht nach
Quadratmetern, sondern nach der Anzahl der im Haushalt lebenden
Personen. 80 Prozent des Energieverbrauches eines durchschnittlichen
Haushaltes werden mit elf Cent gefördert. Den Rabatt kann man bei den
größten in Niederösterreich tätigen Energieversorgungsunternehmen
(EVN; VERBUND; WIEN ENERGIE) direkt beantragen. Im September 2022
wurde das NÖ Strompreisrabattgesetz zudem novelliert – dadurch konnte
der Kreis der anspruchsberechtigten Personengruppen ausgeweitet
werden. Damit sind auch Haushaltsgründungen nach dem 1. Juli 2022 im
Zuge des blau-gelben Strompreisrabattes antragsberechtigt. Zudem kann
auch für Kinder, die nach dem 1. Juli 2022 erst geboren sind oder für
24-Stunden-Betreuungskräfte um Unterstützung angesucht werden.
Pernkopf: „Nutzen Sie auch hier die Möglichkeit, sich Ihre
Unterstützung abzuholen – die Antragsmöglichkeit für diese Fälle ist
seit Anfang November beim Land Niederösterreich möglich.“

Link zur Antragstellung: https://ratgeber.noel.gv.at/strompreisrabatt

Weitere Informationen: Büro LH-Stellvertreter Pernkopf,
Pressesprecher Jürgen Maier, Telefon 0676/81215283, E-Mail
j.maier@noel.gv.at

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