• 21.12.2022, 11:40:22
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  • OTS0091

Land NÖ verlängert Sanierungsförderung für Eigenheime bis 31.12.2024 und unterstützt mit Landeshaftung die Schaffung von Eigentum

LR Eichtinger: „Nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse von 10 Prozent bei Sanierungen mit und ohne Energieausweis möglich.“

Utl.: LR Eichtinger: „Nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse von 10
Prozent bei Sanierungen mit und ohne Energieausweis möglich.“ =

St. Pölten (OTS/NLK) - Wohnen muss für alle Landesleute und
Lebensformen leistbar sein und in allen Regionen unseres Landes
lebenswert bleiben. Dieses Ziel verfolgt die blau-gelbe
Wohnbaustrategie des Landes Niederösterreich. „Besonders wichtig ist
uns dabei, dass sich jede Niederösterreicherin und jeder
Niederösterreicher ihr Zuhause nach eigenen Vorstellungen und
Anforderungen verwirklichen kann. Daher setzt das Land
Niederösterreich gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein
wertvolles Zeichen mit der Verlängerung der Sanierungsförderung für
Eigenheime. Mit einem 10-prozentigen einmaligen Zuschuss der
förderbaren Sanierungskosten mit oder ohne Energieausweis können
unsere Landsleute sofort ihre Eigenheime – entweder in kleinen
Schritten oder umfassend – nachhaltig sanieren und zukunftsfit
gestalten“, erklärt Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger.

Bei der Eigenheimsanierung gibt es zwei Förderungsvarianten:
Sanierung mit Energieausweis und Sanierung ohne Energieausweis.
Grundsätzlich wird ein Zuschuss zu einem Darlehen gewährt. Bei der
Sanierung mit Energieausweis wird mit einem 10-prozentigen
Direktzuschuss unterstützt. Diese Förderschiene ist bei
Gesamtmaßnahmen, also etwa Wärmeschutz- und
Energieeffizienzmaßnahmen, die zu einem entsprechenden verbesserten
Heizwärmebedarf führen, besonders geeignet. „Die Zuschusshöhe ergibt
sich aus den förderbaren Sanierungskosten, der Zuschuss muss nicht
zurückbezahlt werden. Zusätzlich gibt es wahlweise einen
zweiprozentigen jährlichen Zuschuss für die Dauer von zehn Jahren,
also insgesamt 20 Prozent Gesamtförderung, zur Unterstützung bei der
Rückzahlung eines Darlehens“, führt Eichtinger aus.

Die Sanierung ohne Energieausweis wird primär für Einzelmaßnahmen,
wie Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Dachsanierungen oder
Heizungsein- oder -umbau beantragt. Auch hier gibt es zwei wählbare
Förderungsvarianten, nämlich entweder einen 10-prozentigen einmaligen
Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten oder einen dreiprozentig
jährlichen Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur
Unterstützung der Rückzahlung des Darlehens über die Dauer von zehn
Jahren, also insgesamt 30 Prozent Gesamtförderung.

„Unsere Landsleute haben mit diesen Förderungen einen doppelten
Nutzen. Mit der Förderung von Sanierungsmaßnahmen helfen wir, nicht
nur langfristig die monatlichen Energiekosten zu senken, sondern
unterstützen auch bei der Finanzierung beziehungsweise Rückzahlung
eines Darlehens. Die Sanierung ist ein wichtiges Tool im Kampf gegen
die Bodenversiegelung und die Zersiedelung. Mit der Verlängerung der
Fördermaßnahmen der Eigenheimsanierung wollen wir daher bewusst ein
Signal setzen – für Nachhaltigkeit und ein auch für kommende
Generationen lebenswertes Niederösterreich“, so Eichtinger.

Rund 70 Prozent beträgt die Eigentumsquote in Niederösterreich.
Gerade für die jüngeren Bürgerinnen und Bürger stellt die aktuelle
Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)
eine massive Belastung für ihre sichere Zukunftsplanung dar. Hier
setzt das Land Niederösterreich zwei Maßnahmen konkret und
treffsicher an. Die erste Maßnahme richtet sich besonders an
Jungfamilien, die erstmals Eigentum erwerben wollen. Die erste
Wohnung, das erste Haus wird bei der Aufbringung der Eigenmittelquote
mit einer Haftungsübernahme des Landes Niederösterreich von fünf
Prozent unterstützt, damit wird die Eigenmittelquote auf 15 Prozent
reduziert. Gedeckelt ist die Haftung durch das Land mit maximal
30.000 Euro. Eine massive Hilfestellung und Starthilfe für die jungen
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die Eigenmittelquote
aufbringen zu können. Als zweite Maßnahme kann die Laufzeit von
Landesdarlehen für die Errichtung von Eigenheimen auf Wunsch des
Fördernehmers von derzeit 27,5 auf 34,5 Jahre verlängert werden, um
die monatliche Belastung deutlich abzufedern.

„Niederösterreich ist das Land des Eigentums, daher haben die
beschlossenen Maßnahmen eine enorme Wichtigkeit. Der Erwerb von
Eigentum ist die beste Altersvorsorge. Eigentum schafft Werte und die
Möglichkeit, diese Werte auch an die nächste Generation
weiterzugeben“, so Eichtinger abschließend.

Alle Details unter www.noe-wohnbau.at und bei der NÖ Wohnbau-Hotline
unter 02742/22133, Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr;

Weitere Informationen: Mag. Stefan Kaiser, Pressesprecher Landesrat
Martin Eichtinger, Telefon: +43 2742-9005-13443, E-Mail:
stefan.kaiser@noel.gv.at

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