- 20.12.2022, 11:31:47
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- OTS0089
AK: Dringender Korrekturbedarf bei Pensionsanpassung
Massive Probleme durch Aliquotierung der Pensionsanpassung
Utl.: Massive Probleme durch Aliquotierung der Pensionsanpassung =
Wien (OTS) - Die Aliquotierung der Pensionsanpassung sieht vor, dass
nur bei Pensionsantritten zum 1. Jänner im Jahr nach dem
Pensionsantritt die volle Anpassung erfolgt. Für jedes spätere
Kalendermonat reduziert sich die Anpassung demgegenüber um 10 %,
sodass für Pensionsantritte ab dem 1. November im Folgejahr überhaupt
keine Anpassung mehr vorgesehen ist. Bei hoher Inflation führt das zu
völlig unhaltbaren Benachteiligungen, die allerdings leicht – durch
Entfall der Aliquotierung – vermieden werden können.
Die Pensionsanpassung im Jahr 2024 wird aufgrund der hohen Inflation
rund 8 % betragen. Das heißt, dass Personen, die am 1. Jänner 2023
ihre Pension antreten, zwecks Inflationsabsicherung ab dem Jahr 2024
auch eine um 8 % erhöhte Pension bekommen werden. Personen, die
hingegen erst ab 1. November ihre Pension antreten, würden ohne
dringend notwendige Korrektur um die Inflationsanpassung gänzlich
umfallen! Das heißt, dass ihre Pension für die gesamte weitere
Bezugsdauer um 8 % niedriger ausfallen würde als bei einem etwas
früheren Pensionsantritt. Derart massive Pensionskürzungen sind
inakzeptabel. Die Bundesregierung muss rasch handeln, um diese
problematischen Effekte zu neutralisieren.
Anreize für frühen Pensionsantritt, denn benachteiligt ist, wer
länger arbeitet
Neben massiven Fairnessproblemen führt die Aliquotierung aber auch zu
völlig kontraproduktiven Anreizeffekten, nämlich für einen möglichst
frühen Pensionsantritt. Ein späterer Pensionsantritt wird durch
dauerhafte Pensionskürzungen ab dem Folgejahr durch geringere
Pensionsanpassungen bestraft. Könnte man z.B. am 1. Jänner 2023 in
Pension gehen, dann würde ein späterer Pensionsantritt pro Monat des
Pensionsaufschubes ab dem Jahr 2024 0,8 % Pensionskürzung durch eine
niedrigere Pensionsanpassung bedeuten. Diese Kürzungseffekte wirken
den Anreizen für einen späteren Pensionsantritt massiv entgegen. Wenn
die Politik nicht rasch klarstellt, dass die Aliquotierung beseitigt
oder zumindest ausgesetzt wird, dann sind die Menschen gut beraten,
ihre Pension möglichst rasch anzutreten. Damit drohen dem Staat
erhebliche Mehrausgaben!
Die Aliquotierung führt zudem zu geschlechtsspezifischen
Benachteiligungen, denn Frauen werden davon besonders betroffen sein.
Durch die schrittweise Angleichung des Pensionsalters ab 1. Jänner
2024 an jenes der Männer (Anhebung ab 1. Jänner um jeweils ein halbes
Jahr bis 2033) kommt es zur Konzentration von Frauenpensionsantritten
im 2. Halbjahr und dadurch zu einer verschärften Betroffenheit von
der Aliquotierung für Frauen.
Dauerhafte Pensionskürzungen in den kommenden Jahren
Die Aliquotierung der Pensionsanpassung muss daher dringend beseitigt
werden. Darüber hinaus ist aber auch eine Ergänzung bei der
Aufwertung der Pensionsgutschriften nötig. Diese erfolgt mit der
Einkommensentwicklung, was ein wesentlicher Bestandteil des
Pensionskontos ist. Die Aufwertung erfolgt erst mit einer
Verzögerung. Damit wären Pensionsneuzugänge in den Jahren unmittelbar
nach erheblichen Preissteigerungen deutlich benachteiligt und das
dauerhaft! Aber auch dieses Problem lässt sich – der entsprechende
politische Wille vorausgesetzt – leicht lösen. Die AK hat bereits
entsprechende Vorschläge für eine Schutzklausel vorgelegt, mit der
sich diese Problematik beseitigen lässt.
Wolfgang Panhölzl, AK Abteilungsleiter Sozialversicherung, sieht nun
die Regierung in der Pflicht: „Das ist eigentlich unfassbar, denn
faktisch haben wir durch die Aliquotierung massive Anreize für einen
möglichst frühen Pensionsantritt, aber die Politik diskutiert über
Steuerbegünstigungen, wenn man in der Pension weiterarbeitet. Die
Politik ist gut beraten, diese Fehlanreize rasch zu beseitigen.“
Forderungen
Die Bundesregierung hat sich zu einer konsequenten
Inflationsanpassung der Sozialleistungen bekannt, das muss auch für
die Pensionen ab dem ersten Jahr nach dem Pensionsantritt gelten! Die
Aliquotierung der Pensionsanpassung muss daher entfallen. Ansonsten
kommt es nicht nur zu erheblichen Ungerechtigkeiten und
systematischen Benachteiligungen von Frauen, sondern auch zu massiven
Mehrausgaben in der Pensionsversicherung.
Die AK fordert daher ehestmöglich eine Klarstellung des
Sozialministeriums, dass die Aliquotierung der Pensionsanpassung
beseitigt oder zumindest ausgesetzt wird.
Damit nicht jene Menschen, die in den kommenden Jahren ihre Pension
antreten, schmerz- und dauerhafte Kürzungen erleiden, muss zudem bei
der Aufwertung der Pensionsgutschriften eine Schutzklausel eingeführt
werden. Die AK hat dazu ein konkretes und sofort umsetzbares Konzept.
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