AK fordert mehr Treffsicherheit bei Landwirtschaftsförderung
Utl.: AK fordert mehr Treffsicherheit bei Landwirtschaftsförderung =
Wien (OTS) - In ihrer neuesten Vorausschätzung berechnet die
Statistik Austria ein Einkommensplus für die Landwirtschaft im
laufenden Jahr 2022 von 25,6%. Das ist umso bemerkenswerter, als
schon im Vorjahr ungewöhnlich hohe Einkommenssteigerungen
festgestellt wurden und der neuerliche Zuwachs von einem hohen Niveau
ausgeht. Das Landwirtschaftsministerium hatte bereits für das Jahr
2021 Steigerungen der landwirtschaftlichen Einkommen von
durchschnittlich 15% und für spezielle Produktionssparten sogar von
40% veröffentlicht. Auch die vor wenigen Tagen erschienene Studie des
Wirtschaftsforschungsinstituts Ifo in Deutschland beweist, dass
bestimmte Betriebe und Branchen – darunter auch die Landwirtschaft –
die Teuerung für hohe Gewinnsteigerungen nutzen konnten.
„Wenn also alle Daten darauf hinweisen, dass manche großen
Agrarbetriebe in dieser Zeit der extremen Teuerung sehr gut verdient
haben, sollten diese nicht auch noch mit zusätzlichen Zahlungen aus
dem Steuertopf überfördert werden. Angesichts der Tatsache, dass 80%
des Steueraufkommens von Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen
geleistet werden, erwarten wir, dass diese Gelder treffsicherer
eingesetzt werden – sonst droht Überförderung“, betont AK
Agrarpolitik-Expertin Maria Burgstaller.
Das Landwirtschaftsministerium hat jedoch in seinen Sonderrichtlinien
unter anderem folgende zusätzliche Förderungen bestimmt:
• „Teuerungsausgleich“ wird am 21.12.2022 ausbezahlt: 110 Millionen
Euro werden dabei pauschal (nach Fläche und Tierzahl – Großbetriebe
bekommen die höchsten Summen) an jeden Landwirtschaftsbetrieb
ausbezahlt, egal ob der Betrieb hohe Gewinne gemacht hat oder
tatsächlich ein Verlust erwirtschaftet wurde. Das Geld stammt aus dem
Bundesbudget. 8 von 10 Euro dieser Mittel, werden also von
Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen bezahlt.
• „Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft“ wird im 2. Quartal
2023 ausbezahlt: 120 Millionen Euro werden – zusätzlich zu den
Zahlungen an alle Haushalte – ebenfalls pauschal und zusätzlich
verbrauchsabhängig ausbezahlt. Ob der Betrieb die höheren Stromkosten
durch höhere Verkaufserlöse erwirtschaften konnte, wird nicht
geprüft.
• „Außergewöhnlichen Anpassungshilfe“ in der Höhe von 9 Millionen
wurde im September 2022 ausbezahlt (EU-Mittel). Ziel war es, die
Gemüseproduktion allen voran die Glashausbesitzer zu unterstützen.
Leider war die Aufrechterhaltung der Produktion keine Bedingung, die
an den Erhalt der Zahlung geknüpft war.
• „Temporäre Agrardieselvergütung“ in der Höhe von 30 Millionen Euro
wird im April 2023 aus dem Bundesbudget ausbezahlt. Es handelt sich
um pauschale Beträge pro Hektar Land- und Forstfläche. Großbetriebe
erhalten die höchsten Beträge unabhängig von möglichen
Gewinnsteigerungen durch die hohen Preise für Holz und Agrarprodukte.
Basis ist eine Durchführungsverordnung des Bundesministeriums für
Finanzen.
Die Konsument:innen zahlen doppelt: Zum einen durch die höheren
Lebensmittelpreise und zum anderen durch die Steuern, mit denen die
Fördergelder bezahlt werden. Außerdem sind diese Förderung nicht
treffsicher, denn die kleinen Bäuerinnen und Bauern profitieren davon
wenig. Deshalb fordert die AK:
• Eine Untersuchung der Gewinne der Agrarindustrie in Österreich
• Überförderung stoppen! Treffsichere Unterstützungen für jene, die
sie tatsächlich brauchen. Betriebe und Branchen, die von den
Preissteigerungen profitieren, sollten keine Förderungen erhalten, um
ihre Gewinne zu steigern.
• Eine eigene Anti-Teuerungskommission soll die Preise mit wirksamen
Instrumenten gegen ungerechtfertigte Erhöhungen überwachen. Dafür
sind Änderungen des Preisgesetzes erforderlich.
• Förderungen, die im Namen der „Versorgungssicherheit“ gewährt
werden, müssen auch tatsächlich für die Lebensmittelversorgung
eingesetzt werden.
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