• 16.12.2022, 15:25:10
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  • OTS0169

Rechnungshof bestätigt AK-Kritik: Patientenmilliarde war nie darstellbar

Wien (OTS) - Zu Erinnerung: Das Versprechen der damaligen Regierung
war, mit einer Einsparung von 30 Prozent beim Verwaltungsaufwand
durch die Fusionierung der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 die
Leistungen für die Versicherten zu verbessern. Tatsächlich hat die
Türkis-Blaue Bundesregierung funktionierende Strukturen ohne
Fusionsplan zerschlagen und dafür sogar mehr Ausgaben verwendet, als
ohne eine Fusion angefallen wären. Die Regierung versprach den
Versicherten weiters, dass die Fusion endlich eine Angleichung der
Leistungen geben würde, und zwar nach oben. Diese
Leistungsangleichung für die 7,2 Millionen ASVG Versicherten auf das
Niveau der Beamten und Selbstständigen wurde nicht umgesetzt und wird
laut dem Vorsitzenden des Dachverbandes (Peter Lehner) auch nicht
einmal mehr angestrebt. Wolfgang Panhölzl, Abteilungsleiter
Sozialversicherung der AK, ist verärgert: “Das Leistungsniveau hat
sich sogar verschlechtert. Statt einer guten Betreuung durch
Kassenärzt:innen auch im ländlichen Raum gibt es immer mehr
Wahlärzt:innen, lange Wartezeiten beim Kinderbetreuungsgeld,
unkoordinierte Abschreibungen vom Krankenstand etc., weil die ÖGK
aufgrund der chaotischen Fusionierung gezwungenermaßen mehr mit sich
selbst beschäftigt ist als mit der Versichertenbetreuung.“

Auch die neue Struktur ist missglückt.

• Die ÖGK ist der einzige Krankenversicherungsträger, in dem nicht
die Versicherten, sondern die Arbeitgeber die Mehrheit in den Gremien
stellen. In der BVAEB haben die Versicherten die Mehrheit in der
Verwaltung, auch bei den Selbstständigen ist das so.

• Die Sozialversicherung hat ein Gebarungsvolumen von 70 Mrd. aber
keine Kontrollgremien, diese wurden abgeschafft. Die Verwaltungsräte
kontrollieren sich weitgehend selbst.

• Zu Recht kritisiert der Rechnungshof auch die überzogene
Zentralisierung, Landesstellen ohne Kompetenzen führen zu Nachteilen
in der Versorgung, weil regionale Besonderheiten schwer
Berücksichtigung finden können. Wenn alles von der Zentrale
entschieden wird, entstehen zum Nachteil der Versicherten auch lange
Entscheidungswege.

• Der Verfassungsgerichtshof hat Teile der Reform aufgehoben und z.B.
festgelegt, dass die Arbeiterkammer berechtigt ist, für ihre
Mitglieder Vertreter in die BVAEB zu entsenden. Seit drei Jahren
weigerte sich die Bundesregierung hier den verfassungskonformen
Zustand herzustellen.

AK fordert Reform des Umbaus

Für die AK ist es nun höchste Zeit, die Fehler der Vergangenheit zu
korrigieren. „Der Rechnungshofbericht macht klar: Das populistische
Versprechen von Türkis-Blau ist endgültig geplatzt. Wir brauchen
jetzt eine Reparatur, damit wir wieder auf das Niveau vor der Fusion
gelangen und das Versprechen Leistungsangleichung umgesetzt wird“,
fordert Panhölzl.

• Angleichung der Leistungen der ÖGK-Versicherten auf das Niveau der
Beamten und Selbständigen

• Die Verwaltung der ÖGK muss zurück in die Hände der Versicherten

• Mehr Kompetenzen für die Landesstellen und kürzere
Entscheidungswege bei Leistungen und Beschwerden

• Wiederherstellung der Kontrollgremien in den Trägern

• Entsendung von AK-Vertreter:innen in BVAEB

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