- 16.12.2022, 08:00:03
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ÖAMTC: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2023 (Teil 1)
Nächste Stufe CO2-Bepreisung & regionaler Klimabonus, Verschärfungen bei NoVA & mVSt, Änderungen bei Firmen-E-Fahrzeugen, Pendlereuro und Pendlerpauschale
Utl.: Nächste Stufe CO2-Bepreisung & regionaler Klimabonus,
Verschärfungen bei NoVA & mVSt, Änderungen bei
Firmen-E-Fahrzeugen, Pendlereuro und Pendlerpauschale =
Wien (OTS) - 2023 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in
Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was
schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist. Prinzipiell raten die
Expert:innen des Mobilitätsclubs aufgrund der bisherigen und künftig
geplanten Besteuerung, beim Autokauf nochmals stärker auf niedrige
CO2-Emissionen und damit einen niedrigen Verbrauch zu achten. Das
schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.
Spritpreise steigen durch CO2-Bepreisung
Die zusätzliche CO2-Bepreisung, die im Oktober in Kraft getreten ist,
wird mit Jahresbeginn weiter erhöht. Geplant war eine Erhöhung von 30
auf 35 Euro je Tonne CO2. Aufgrund der massiven Preissteigerungen bei
fossilen Energieträgen sieht das Gesetz nun jedoch eine Halbierung
der geplanten Erhöhung auf 32,5 Euro je Tonne vor. Damit steigen die
Preise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent
je Liter Benzin.
Klimabonus hängt vom Wohnort ab
Die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der
zusätzlichen CO2-Bepreisung abfedern soll, wird 2023 aller
Voraussicht nach vom Wohnort abhängen. Je nach Anbindung an
öffentliche Verkehrsmittel und allgemeine Infrastruktur
(Krankenhäuser, Schulen etc.) erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in
Österreich mehr oder weniger Geld. Die tatsächliche Höhe müssen die
Klimaministerin und der Finanzminister noch gemeinsam festlegen.
Personen unter 18 Jahren erhalten die Hälfte des regionalen
Klimabonus; Menschen mit Behinderungen, die eine
Mobilitätseinschränkung haben, den Maximalbetrag des regionalen
Klimabonus.
Erhöhte Beträge für Pendlerpauschale und Pendlereuro laufen
aus
Die aufgrund der hohen Spritpreise temporär erhöhten Beträge von
Pendlerpauschale und Pendlereuro sollen nur noch bis inklusive Juni
2023 gültig sein. Ganz generell sieht der ÖAMTC aber bei der
Pendlerpauschale dringenden Reformbedarf: Es ist höchste Zeit, dass
Pendler:innen eine einkommensunabhängige und kilometergenaue
Kostenabgeltung gewährt wird.
Verschärfungen bei NoVA (Normverbrauchsabgabe)
Die NoVA – die u. a. einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist – steigt
mit Jahreswechsel um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr
als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Dies entspricht einem
Normverbrauch von vier Liter Diesel bzw. rund 4,6 Liter Benzin auf
100 Kilometer. Bei einem Auto um 30.000 Euro netto bedeutet dies
beispielsweise ein Plus von 300 Euro gegenüber 2022.
Für verbrauchsstärkere Autos wird es noch teurer: Pkw, die mehr als
170 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen (2022: 185 Gramm CO2 je
Kilometer), zahlen ab 2023 einen Malus. Diese Maßnahme trifft Autos
mit einem Verbrauch von mehr als ca. 6,5 Liter Diesel oder rund 7,5
Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2023 einen Malus von 70 Euro
für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro).
Darüber hinaus wird der Maximal-Steuersatz für den NoVA-Prozentsatz
bei Pkw mit Jahresbeginn auf 70 Prozent angehoben (2022: 60 Prozent).
Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von über 15 Liter
Diesel oder beinahe 18 Liter Benzin und mehr – also rund dreimal so
viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner. Auch bei Klein-Lkw
kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu
NoVA-Verschärfungen, wenn auch erst ab höheren Verbräuchen.
Übergangsregelung: Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen
schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2022 abgeschlossen hat,
ist von den NoVA- Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor
dem 1. April 2023 geliefert wird.
Verschärfungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer
(mVSt) für Erstzulassungen 2023
Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2023 erstmalig
zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer
Erstzulassung im Jahr 2022. Nur bei effizienteren bzw.
leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner
Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert
sich nichts. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann unter
www.oeamtc.at/mvst ausgerechnet werden.
Niedrigere Steuer für Wohnmobile ab Juni 2023
Gute Nachrichten gibt es für Besitzer:innen eines Wohnmobils der
Aufbauart SA (bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht), bei
dem das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist. Für diese
Fahrzeuge ändert sich ab 1. Juni 2023 die Berechnungsbasis für die
motorbezogene Versicherungssteuer. Die CO2-Emissionen sind nun nicht
länger relevant, denn die Besteuerungsgrundlage dieser Fahrzeuge ist
ab 1. Juni 2023 wieder nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors
in kW. Das gilt auch für Wohnmobile, die bereits nach dem 30.
September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden.
Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung
von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss
dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den
Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt
1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für
Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2023 erstmalig zugelassen werden, wird
der bisherige CO2-Grenzwert auf 132 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP
bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals
zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der
erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein
Sachbezug an.
Verbesserungen für E-Firmenauto-Nutzer:innen
Erhalten Arbeitnehmer:innen für das Laden eines E-Firmenautos (aber
auch Firmen-E-Bikes etc.) einen Kostenersatz vom Arbeitgeber, dann
soll dieser künftig lohnsteuer- und abgabenfrei sein. Ab 2023 sollen
Arbeitgeber:innen zudem die Kosten der Errichtung einer
Lademöglichkeit (Wallbox u. ä.) bei Arbeitnehmer:innen zu Hause von
bis zu 2.000 Euro lohnsteuer- und abgabenfrei übernehmen können.
eQuote
Schon heute können die Nachweise für die Verwendung von erneuerbarem
Strom für das Laden eines E-Autos und die damit verbundene
CO2-Einsparung verkauft werden. Diese "eQuote", die man z. B. als
Konsument:in beim Laden des E-Autos zu Hause erzielt, "gehört"
derzeit noch dem Stromanbieter, mit dem ein Liefervertrag besteht.
Mit einer geplanten Änderung der Kraftstoffverordnung soll die eQuote
ab 2023 den Zulassungsbesitzer:innen zustehen. Grob gesagt:
E-Autobesitzer:innen können mit dem Laden ihres Fahrzeuges im
kommenden Jahr unmittelbar Geld verdienen.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
www.oeamtc.at/neuerungen-2023.
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