• 15.12.2022, 10:31:31
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  • OTS0086

Zoll warnt vor Bestellung von gefälschten Produkten für Kinder

Verbraucherschutz auch zu Weihnachten wichtige Aufgabe des Zollamts Österreich

Utl.: Verbraucherschutz auch zu Weihnachten wichtige Aufgabe des
Zollamts Österreich =

Wien (OTS) - Die Überwachung der Aktivitäten im Bereich
Produktpiraterie im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist eine der
Kernaufgaben des österreichischen Zolls. Nicht nur, dass es sich bei
gefälschten Produkten um Plagiate und damit die Verletzung von
Markeninhaberrechten handelt, die Kopien von Originalwaren weisen
mitunter massive Mängel in der Produktsicherheit auf. Sie werden
deshalb vom Zoll beschlagnahmt und somit aus dem Verkehr gezogen.
Außer Medikamenten können auch Kleidung und Spielzeug eine große
Gefahr für die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten
darstellen.

Eine Auswertung der EU ergab für die Warnmeldungen zwischen 2010 und
2017, dass 80 % der in der EU als gefährlich oder gefälscht
gemeldeten Waren für Kinder bestimmt waren. Dabei handelte es sich um
die Kopien von Spielzeugwaren, Kinderpflegeprodukten oder
Kinderbekleidung.

„In manchen Fällen mag es harmlos erscheinen zu einer billigeren
Kopie eines Spielzeugs zu greifen. Dennoch möchte ich davor warnen,
auch wenn es manchmal – gerade in Zeiten der hohen Inflation –
vielleicht verlockend ist“, so Finanzminister Magnus Brunner. Denn in
jedem Fall handelt es sich bei derartigen Kopien – vom Technik-, bis
zum Mode- oder dem Spielzeugsegment – um Fälschungen und damit den
Erwerb illegaler Produkte. Damit ist auch die Produktsicherheit nicht
immer gewährleistet – ein Risiko, dem gerade Kinder nicht ausgesetzt
werden dürfen.

„Gerade mit Blick auf Weihnachten ersuche ich alle, die Geschenke für
Kinder kaufen oder online bestellen, an die Gefahren von
Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Schäden zu denken und auf
Fälschungen zu verzichten. Darüber hinaus schaden Fälschungen
natürlich auch den anständigen Unternehmern und unserem
Wirtschaftsstandort. Ich appelliere daher an Sie, greifen Sie zu
sicheren und legalen Produkten, sodass die Kinderaugen zu Weihnachten
tatsächlich strahlen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Besonders bei einem Einkauf im Internet ist Vorsicht geboten. Immer
mehr Fake-Shops bieten unsichere und gefährliche Plagiate zu extrem
günstigen Preisen an, um Kundinnen und Kunden anzulocken. „Bedenken
Sie bei einem vermeintlichen Schnäppchenkauf im Internet, dass der
Gegenstand vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann,
weil es sich um eine Fälschung handelt, die nicht den geforderten
Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht“, warnt Finanzminister
Magnus Brunner.

Vor jeder Bestellung sollte man das Impressum und die Zahlungsarten
des Online-Shops überprüfen. Das Impressum sollte Informationen über
den Online-Shop, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und einen
Kontakt für Rückfragen enthalten. Bei einem Shop, der ausschließlich
gegen Vorauskasse liefert, sollten auf alle Fälle die Alarmglocken
klingeln. Wenn im Internet ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist,
sollte mit Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Damit besteht im
Betrugsfall eine Regressmöglichkeit. Auch Erfahrungsberichte und
Warnungen auf Verbraucher-Seiten können wichtige Hinweise zur
Seriosität des Anbieters liefern.

Fotos: https://bit.ly/3PsAu4O

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