- 14.12.2022, 16:00:02
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Alte Bäume in Gefahr - Stadt unterlässt Schutzmaßnahmen
Antrag auf 185 neue Naturdenkmäler als Weihnachtsgeschenk für die nächste Generation
Schwere Defizite und die Verletzung der Naturschutzverantwortung (§5 NÖ NSchG 2000) sehen der Verein Green Steps, die Grünen St.Pölten und die Forschungsgemeinschaft Lanius beim Magistrat St. Pölten und der Landesregierung Niederösterreich. Die Organisationen beantragten heute 185 Naturdenkmäler. Die im Antrag erfassten 265 Bäume weisen alle einen Stammumfang von 3 Metern oder mehr auf, und sind im Stadtgebiet St. Pölten mangels einer allgemeinen Baumschutzverordnung durch fortschreitende Verbauung gefährdet. Ä'************************++++++++++*
Green Steps hat im Zuge eines Umweltbildungsprojektes das Stadtgebiet nach alten Bäumen durchforstet, und dabei festgestellt, dass die Anzahl der Naturdenkmäler stark rückgängig ist. Der Höchststand von 52 ist auf aktuell 39 gefallen. Eine bei der TU Wien im Jahre 1988 in Auftrag gegebene Landschaftsstudie führte im Jahr 1991 zum Erlass von 16 Naturdenkmalbescheiden. Seitdem herrscht quasi Stillstand. Das letzte Naturdenkmal wurde vor 16 Jahren erklärt. Bestehende Naturdenkmäler sind nicht ausreichend gekennzeichnet und gepflegt. Die gesammelten Daten zu über 400 Bäumen wurden in einem umfassenden Bericht auf Researchgate publiziert.
Als Grund für rückläufige Zahlen wurden vom Magistrat die Erhaltungskosten von Naturdenkmälern genannt. Es wurde aber auch eingeräumt, dass ein Naturdenkmal die Stadtentwicklung beschränkt. Die Antragsteller sehen darin den wesentlichen Grund für den mangelhaften Schutz und stellen einen Interessenskonflikt zwischen der Umweltschutzverantwortung und den wirtschaftlichen Interessen der Stadtväter fest. Es wird gefordert, die Verantwortung für Naturdenkmäler auf eine unabhängige Bundesbehörde zu übertragen, um den Naturschutz lokalen wirtschaftlichen Interessen zu entziehen.
Es handelt sich bei Naturdenkmälern um „Naturgebilde, die sich durch ihre Eigenart, Seltenheit oder besondere Ausstattung auszeichnen, der Landschaft ein besonderes Gepräge verleihen oder die besondere wissenschaftliche oder kulturhistorische Bedeutung haben“ (§12 NÖ NSchG). In Anbetracht der Klimakrise muss diese Definition im Interesse der nächsten Generation breitestmöglich ausgelegt werden, um nicht ersetzbare alte Bäume permanent zu schützen.
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