Einmalzahlungen werden für viele Menschen nicht ausreichend sein.
Utl.: Einmalzahlungen werden für viele Menschen nicht ausreichend
sein. =
Wien (OTS) - Der Winter ist da und die Menschen müssen einheizen.
Aber heuer geht das Heizen mit der Angst einher, es sich nicht mehr
leisten zu können, denn die Energiekosten galoppieren davon: Nach den
letzten verfügbaren Daten der Energieagentur sind die Preise für
Fernwärme im Oktober 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 61,5 %
gestiegen, Brennholz ist um 81,7 % teurer als im Vorjahr, Erdgas um
119,0 %. Und bei Pellets explodiert der Preis: der Brennstoff kostet
um 163,4% mehr als im Vorjahr.
Als Akutmaßnahme will die Bundesregierung nun einen
Heizkostenzuschuss in der Höhe von 500 Mio. Euro vergeben, davon
gezielt 50 Mio. Euro für Menschen aufwenden, die aufgrund der
massiven Teuerungswelle – hauptsächlich getrieben von den
Energiekosten – Gefahr laufen, ihre Miete nicht mehr bezahlen können
und von Obdachlosigkeit bedroht sind.
Alles, was Menschen mit niedrigen Einkommen unterstützt, ist wichtig.
Aber einmalige Zuschüsse reduzieren die Energiekosten nicht dauerhaft
und haben daher keine dämpfende Wirkung auf die hohe Inflationsrate –
die Spirale aus teurer Energie und dadurch getriebenen immensen
Kostensteigerungen dreht sich weiter. Eine Studie der AK zeigte
bereits vor einigen Wochen, dass die hohen Energiepreise zu fast zwei
Drittel für die Rekordteuerung verantwortlich sind.
Die Energiekrise erfordert systemische Maßnahmen mit Weitsicht: Eine
nachhaltige finanzielle Entlastung der Haushalte, mit besonderem
Fokus auf vulnerable Gruppen. Wir brauchen eine nachhaltige Dämpfung
der Energiekosten – wie bei der Stromkostenbremse, um positive
gesamtwirtschaftliche Effekte zu generieren. Gleichzeitig sind
Anreize zum Energiesparen und Hilfen zum Ausstieg aus fossilen
Heizungsformen notwendig, um gegen die Klimakrise zu kämpfen.
Die AK fordert:
- Einen gut ausgebauten Sozialstaat, der Haushalte davor schützt in
Armut abzurutschen.
- Eine Wärmekostenbremse für Gas und Fernwärme (leitungsgebundene
Wärme) sowie eine Stromkostenbremse für Wärmepumpen, nach dem Vorbild
Deutschlands. Um Anreize zum Energiesparen zu setzen, sollen 80 % des
Verbrauches subventioniert werden, darüber hinaus soll marktüblich
verrechnet werden.
- Für zentralen Heizungen in Mehrparteienhäuser dürfen für Gas oder
Strom (Wärmepumpe) keine höheren Preise verrechnet werden, als
Konsument:innen durchschnittlich für Strom und Gas zu zahlen haben.
Momentan kostet eine Megawattstunde (MWh) Gas für eine Zentralheizung
doppelt so viel, wie eine MWh Gas für eine Gastherme in einer
Wohnung. Kosten, die auf die Wohnungsnutzer:innen überwälzt werden.
- Für andere Heizmittel, wie Pellets oder Öl, muss es Zuschüsse
geben. Voraussetzung dafür sind der Nachweis der tatsächlichen Kosten
und ein effizienter Einsatz (80 Prozent der Kosten sollen getragen
werden).
- Strenge Missbrauchsaufsicht: Energielieferanten dürfen für den
Zeitraum der Zuschüsse oder der Wärme- und Strompreisbremse ihre
Energiepreise nur erhöhen, wenn die Erhöhung sachlich gerechtfertigt
ist. Dafür soll das Unternehmen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
nachweisen müssen, aus welchen Gründen es die Preise erhöht.
- Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen sollen die Möglichkeit
bekommen, die Kosten von Zentralheizungen einfach und kostenlos auf
ihre Angemessenheit hin überprüfen zu lassen.
- Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses des Bundes muss auch für
die Länder an Bedingungen geknüpft werden – die Länder erhalten
diesen Zuschuss nur, wenn die Landes-Heizkostenzuschüsse des
Vorjahres nicht gekürzt werden und der Zuschuss auch nicht auf andere
Sozialleistungen angerechnet wird (zB. auf die Mindestsicherung).
- Die Zuschüsse und Kostenbremsen müssen durch eine Übergewinnsteuer
gegenfinanziert werden. Derzeit zahlen sich die Steuerzahler:innen
die Subventionierungen noch selbst.
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