• 10.12.2022, 09:49:33
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  • OTS0012

Bundesminister Kocher: Nachfrist für Voranmeldung zu Energiekostenzuschuss

Von 16. bis 20. Jänner 2023

Utl.: Von 16. bis 20. Jänner 2023 =

Wien (OTS) - Der Energiekostenzuschuss ist eine Maßnahme der
Bundesregierung für energieintensive Unternehmen, um den stark
gestiegenen Preisen für Energie entgegenzuwirken. Dafür stehen für
den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 insgesamt 1,3
Milliarden Euro zur Verfügung. „Das Antragsverfahren für den
Energiekostenzuschuss umfasst die verpflichtende Voranmeldung und die
Antragsstellung. Die Voranmeldung war von 7. bis 28. November möglich
und wurde von rund 87.000 Unternehmen durchgeführt. Das zeigt die
breite Wirksamkeit der Maßnahme und das große Interesse der
österreichischen Betriebe. Von 29. November bis 15. Februar läuft nun
die Phase der Antragstellung über den aws-Fördermanager. Um es jedoch
möglichst allen betroffenen Unternehmen zu ermöglichen den
Energiekostenzuschuss zu beziehen, setzen wir eine Nachfrist für die
Voranmeldung. Betriebe, die sich nicht vorangemeldet haben, werden
dazu von 16. bis 20. Jänner noch einmal die Möglichkeit haben“, so
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

"Der Energiekostenzuschuss entlastet Unternehmen, die besonders unter
den hohen Energiekosten leiden und hilft so, Arbeitsplätze zu
sichern. Für Unternehmen, die sich nicht für den
Energiekostenzuschuss vorangemeldet haben, gibt es nun die
Möglichkeit, dies innerhalb der Nachfrist vom 16. bis 20. Jänner noch
zu tun. Dabei bleibt der Zuschuss weiterhin an konkrete
Energiesparmaßnahmen geknüpft. So widerspricht etwa das Aufstellen
von Heizschwammerl im Außenbereich den Förderkriterien. Denn in einer
Zeit, in der uns Wladimir Putin mit Energielieferungen erpresst, sind
wir alle aufgerufen, einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten“, so
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit
einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für
Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Als energieintensiv gelten
jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3
Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem
Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.
Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2
können nur Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt
auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach
Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen
Euro unterstützt.

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