Grundsätzlich sind am Feiertag keine Parkscheine auszufüllen
Utl.: Grundsätzlich sind am Feiertag keine Parkscheine auszufüllen =
Wien (OTS) - In Wien können Parkscheine laut ÖAMTC am Donnerstag, 8.
Dezember, grundsätzlich im Handschuhfach bleiben. Zu Mariä Empfängnis
haben Geschäfte zwar geöffnet, die Kurzparkzonen sind jedoch an
gesetzlichen Feiertagen außer Kraft. Anrainerparkplätze, etwa rund um
die Mariahilfer Straße, dürfen aber keinesfalls benutzt werden.
Ausnahmen sind Bahnhofs- und Spitalsbereiche, in diesen Bereichen
gelten auch am 8. Dezember die jeweils beschilderten Parkregelungen,
erinnern die ÖAMTC-Expert:innen.
Zwtl. Achtung Anrainerparkplätze
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es laut
ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese
dürfen nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von
Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von
Motorrädern und Mopeds! Strafe im Normalfall 36 Euro.
ÖAMTC-Tipp: Sollten Sie einen Parkplatz in einem der genannten
Bezirke gefunden haben, bitte vergewissern Sie sich unbedingt, ob es
nicht ein Anrainerparkplatz ist. Generell gilt: Jede noch so teure
Parkgarage ist günstiger als jede Abschleppung.
Infos: www.oeamtc.at/parken
Alle Kurzpark- und Anrainerzonen finden Sie in der ÖAMTC APP
www.oeamtc.at/app
(Schluss)
Lasser/Dittrich
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