- 02.12.2022, 15:41:03
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ÖAMTC fordert Inkrafttreten der Novelle zur Kraftstoffverordnung mit 1. Jänner 2023
KVO-Novelle macht Weg frei für erneuerbare Kraftstoffe und schafft Anreize für E-Auto-Besitzer:innen
Utl.: KVO-Novelle macht Weg frei für erneuerbare Kraftstoffe und
schafft Anreize für E-Auto-Besitzer:innen =
Wien (OTS) - Um die Klimaziele auch im Verkehr zu erreichen, braucht
es neben der Elektromobilität den Einsatz von Kraftstoffen mit
deutlich reduziertem CO2-Fußabdruck. Genau diese Stoßrichtung
verfolgt eine Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO), die EU-Recht
umsetzen und – nach einem Stellungnahme-Verfahren im November – mit
1. Jänner 2023 in Kraft treten soll. Doch nun scheint dieser Termin
zu wackeln, obwohl Österreich bereits an der Schwelle zu einem
EU-Vertragsverletzungsverfahren steht. Bernhard Wiesinger, Leiter der
ÖAMTC-Interessenvertretung: "Das unnötige Zögern der Bundesregierung
verhindert wirksame Schritte in Richtung Klimaschutz und könnte
letztendlich teuer für die Konsument:innen werden."
Meilensteine der KVO: Prämie für E-Auto-Besitzer:innen und
Einführung von E10
So sieht die neue KVO beispielsweise vor, dass Besitzer:innen von
E-Autos die durch sie erfolgte CO2-Einsparung per Zertifikat an
Mineralöl-Unternehmen verkaufen können. Wiesinger: "Es war nicht
einfach, die Politik zu überzeugen, dass diese Prämie den
Konsument:innen und nicht weiterhin den Energieversorgern zufallen
soll. Kommt die KVO nicht, fallen E-Auto-Besitzer:innen um dieses
Geld um." Die neue Verordnung enthält auch Bestimmungen, die in
wenigen Monaten zur flächendeckenden Einführung von E10, also der
Erhöhung der Bioethanol-Beimengung bei Benzin von derzeit fünf auf
dann zehn Prozent führen wird. "Derzeit verschenkt Österreich durch
das Verzögern der E10-Einführung jedes Jahr ein Einsparungspotenzial
von etwa 140.000 Tonnen CO2", hält Wiesinger fest. Dabei ist die
"Teller-Trog-Tank"-Problematik längst entschärft und auch das Thema
Unverträglichkeit bei Bestandsfahrzeugen ist mittlerweile
vernachlässigbar. "Bei fast identen Börse-Notierungen für fossiles
Benzin und Bioethanol sollte die Einführung von E10 eigentlich auch
keine oder kaum eine Preiserhöhung an der Zapfsäule mit sich bringen.
Hier müssen Politik und Bundeswettbewerbsbehörde der
Mineralölwirtschaft genau auf die Finger schauen", fordert Wiesinger.
Politik muss Mineralölwirtschaft in die Pflicht nehmen oder
MÖSt senken
Bereits im August hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine
Entkoppelung von Öl- und Spritpreisen festgestellt. Den
Autofahrer:innen sollen Medien-Recherchen zufolge an der Zapfsäule
seit dem Frühsommer Preise verrechnet worden sein, die – ohne
jegliche Grundlage – das noch nicht in Kraft gesetzte Öl-Embargo
gegen Russland bereits eingepreist hatten. Wiesinger: "Die
Mineralölindustrie fährt dadurch missbräuchlich Milliardengewinne
ein. Es wird Zeit, dass die Politik in Österreich und Brüssel solchen
Praktiken zu Lasten der Konsument:innen endlich einen Riegel
vorschiebt." Der Einsatz von CO2-ärmeren Kraftstoffen, wie ihn die
KVO vorsieht, wird sich bei korrekter Umsetzung zwar ebenfalls mit
wenigen Cent zusätzlich pro Liter auf den Spritpreis auswirken.
Dennoch ortet Wiesinger einen Unterschied: "Solche Kraftstoffe wirken
sich unmittelbar positiv auf die CO2-Bilanz aus und sind im Gegensatz
zu anderen Maßnahmen mit keinerlei Mobilitäts-Einschränkungen für
Konsument:innen verbunden. Außerdem werden die Kosten für die
Endkund:innen bei weiterem Zuwarten immer höher."
Wenn es die Politik allerdings nicht schaffe, die Mineralölindustrie
in die Pflicht zu nehmen und für eine angemessene Preisgestaltung an
den heimischen Zapfsäulen zu sorgen, müsse sie nach Ansicht des
Mobilitätsclubs stattdessen die Mineralölsteuer senken. "Es kann
nicht sein, dass für Auswirkungen des Krieges in Europa und für
wirksamen Klimaschutz ausschließlich die Konsument:innen zur Kassa
gebeten werden, während die Politik in der Wettbewerbs-Aufsicht
gegenüber der Mineralöl-Wirtschaft versagt", so Wiesinger
abschließend.
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