• 29.11.2022, 11:46:00
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  • OTS0114

Sitzung der NÖ Landesregierung

St.Pölten (OTS) - Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse
gefasst:

Den niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der
Bedarfszuweisungen 929.566,13 Euro als Bedarfszuweisungen III
bewilligt.

Weiters wurde beschlossen, zwölf Gemeinden die anteilige Umsatzsteuer
für die Anschaffung von gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugen der
Freiwilligen Feuerwehren zu erstatten.

Auch die sinngemäße Anwendung der 5. Änderung der
ÖPUL-Sonderrichtlinie auf Niederösterreich und die Bereitstellung der
Landesmittel für die Herbstauszahlung 2022 in Höhe von 20.967.000
Euro wurde durch die Landesregierung beschlossen.

Mit der Ausgleichszulage (AZ) werden die Erschwernisse bei der
Bewirtschaftung der Flächen in benachteiligten Gebieten durch
kofinanzierte Mittel aus der EU, dem Bund und den Ländern abgegolten.
Die Abwicklung erfolgt über die AMA (Agrarmarkt Austria). Der
NÖ-Anteil für die aktuelle Auszahlung beträgt 5.627.815 Euro und
wurde in dieser Höhe von der Landesregierung genehmigt.

Der Zinsenzuschuss zu den Agrarinvestitionskrediten für das 2.
Halbjahr 2022 in der Höhe von 275.000 Euro wurde bewilligt.
Weiters beschloss die Landesregierung die Bereitstellung von
Landesmitteln für den Lebensmittelcluster Niederösterreich für die
Programmperiode 2023-2027 in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr.

Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen des TZW Waidhofen an
der Ybbs für effektive und effiziente Maßnahmen im
Nachwuchsleistungssport wurde der Mitgliedsbeitrag in Höhe von
130.000 Euro genehmigt.

Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen für effektive und
effiziente Maßnahmen und Projekte im Nachwuchsleistungssport in der
Sportart Tennis wurde eine Förderung des Landes Niederösterreich für
den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 in Höhe von 113.000
Euro genehmigt.

Bewilligt wurde auch für die Durchführung der Qualifizierungs- und
Beschäftigungsmaßnahme „Fit im Handwerk 2.1“ ein Förderungsbetrag aus
Mitteln des Arbeitnehmerförderungsfonds des Landes Niederösterreich,
der nach Maßgabe des Bedarfs bis zu 396.782,88 Euro betragen darf.

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