- 14.11.2022, 12:32:20
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Mehr Kassenhebammen für die Wochenbettbetreuung soll der neue Gesamtvertrag zwischen Hebammengremium und Dachverband bringen
Höhere Kassentarife, Teilzeitverträge und Fokus auf Nachsorge - Hebammengremium und Dachverband einigen sich auf neuen Gesamtvertrag ab 1.1.2023.
„Wir brauchen mehr Hebammen, die mit Kassenvertrag arbeiten. Darin sind wir uns mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger einig, und ich bin überzeugt davon, dass wir diesem Ziel mit dem neuen Gesamtvertrag ein gutes Stück näher gekommen sind
“, freut sich Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums über die Einigung mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger zum neuen Gesamtvertrag.
Höhere Kassentarife, zeitgemäße Teilzeitlösungen und der Fokus auf Nachsorge sind die Eckpunkte der neuen Hebammen Kassenverträge, die damit ein schönes Stück attraktiver werden als bisher.
Feichtlbauer: „Die neuen Kassentarife führen die Entlohnung von frei praktizierenden Hebammen an die Hebammen-Gehälter im Krankenhaus heran. Außerdem gibt es nun auch zeitgemäße Teilzeitlösungen für Kassenhebammen, so dass mehr Kolleginnen die Möglichkeit haben, mit Kassenvertrag zu arbeiten.“
Besonderen Wert legt der neue Gesamtvertrag auf die Nachsorge. Der Tarif für Hausbesuche der Hebamme im Wochenbett wird deutlich angehoben, stufenweise bis auf 70 Euro ab 1.1.2025. Darin sehen die Hebammenvertreterinnen eine gute Nachricht nicht nur für den eigenen Berufsstand, sondern für alle Familien, die eine fachliche Betreuung in dieser sensiblen Zeit brauchen.
„Hebammen-Betreuung im Wochenbett ist eine Leistung der Sozialversicherung in Österreich, auf die die Frauen Anspruch haben. Und damit alle Frauen, die das möchten, eine Hebamme für die Betreuung im Wochenbett finden können, braucht es mehr Kassenstellen, in einigen Bundesländern sogar deutlich mehr Kassenstellen. Und das werden wir mit dem neuen Gesamtvertrag erreichen
“, sagt Gerlinde Feichtlbauer.
Frauen in Österreich können Hebammen-Hilfe jederzeit selbstständig in Anspruch nehmen, ohne ärztliche Zuweisung bzw. Überweisung.
Am 1.1.2023 tritt der neue Gesamtvertrag zwischen dem ÖHG und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
Alle Kassentarife für Hebammen werden angehoben, besonders deutlich fällt die Erhöhung des Kassentarifs für Hausbesuche aus.
Aktuell bekommen Kassenhebammen 50 Euro pro Hausbesuch. Das wird stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 70 Euro pro Hausbesuch angehoben.
Die Kassenhebamme bekommt für einen Hausbesuch im Wochenbett:
- bisher 50 Euro
- rückwirkend ab 1.1.2022: 54 Euro
- ab 1.1.2023: 63 Euro
- ab 1.1.2024: 68 Euro und
- ab 1.1.2025: 70 Euro.
In allen genannten Honoraren ist die so genannte Strukturpauschale bereits eingerechnet. Kassenhebammen bekommen diese zusätzlich zum Kassentarif für Administration, Dokumentation usw. So sind zum Beispiel in den 70 Euro für einen Hebammen-Hausbesuch ab dem Jahr 2025 20 Euro Strukturpauschale enthalten. Wer eine Wahlhebamme in Anspruch nimmt, bekommt 80 Prozent des Kassentarifs (ohne Strukturpauschale) erstattet.
Neu: ein zusätzlicher Termin mit der Hebamme in der Schwangerschaft als Kassenleistung
Hebammen-Betreuung in der Schwangerschaft beginnt in Österreich für viele Frauen mit dem Beratungsgespräch im Mutter-Kind-Pass in der 18. bis 22. SSW. Darüber hinaus gibt es mit dem neuen Gesamtvertrag nun einen Hausbesuch oder eine Sprechstunde in der Hebammenordination in der Schwangerschaft, und zwar ab der 32. SSW. Wenn dieser Kontakt in Anspruch genommen wird, entfällt ein Hausbesuch im Wochenbett, so dass dann insgesamt sechs (statt sieben) Hausbesuche zwischen 6. Tag und 8. Woche nach der Geburt vorgesehen sind.
Telefonberatung und telemedizinische Betreuung, die während der ersten Zeit der Corona Pandemie als Kassenleistungen neu eingeführt worden waren, bleiben Kassenleistungen.
Neu: Teilzeit-Kassenverträge für Hebammen
Planstellen können ab sofort geteilt werden, so dass neben den Vollzeit-Kassenverträgen auch Teilzeitverträge für 75%, 50% und 25% eines Vollzeitvertrags möglich sind.
Diese Hebammen-Leistungen bezahlen die Sozialversicherungen:
In der Schwangerschaft:
- Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass, 18. – 22. SSW
- Neu ab 1.1.2023 1 Hausbesuch bzw. Sprechstunde in der Hebammenordination, ab der 32. SSW
- Bei geplanter Hausgeburt: 8 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination, ab der 22. SSW
- Bei geplanter ambulanter Geburt 2 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination
Geburt:
- Geburt im Krankenhaus, Hausgeburt, Geburt in der Hebammenpraxis
Im Wochenbett:
- Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
- 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei Bedarf
(bzw. 6 Konsultationen, wenn der Termin mit der Hebamme ab der 32. SSW in Anspruch genommen wurde)
- Telefonberatung und telemedizinische Betreuung bei Bedarf
Abweichende Wochenbettregelung nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt:
- Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 6. Tag nach der Geburt
- Neu ab 1.1.2023: 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 12. Woche nach der Geburt bei Bedarf
Die Hebamme mit Kassenvertrag verrechnet ihre Leistungen direkt mit dem Sozialversicherungsträger. Bei einer Wahlhebamme trägt die Frau die Kosten selbst und kann diese bei der Sozialversicherung zur Rückerstattung einreichen. Rückerstattet werden 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs.
Rückfragen & Kontakt
Österreichisches Hebammengremium
Elli Schlintl
PR-Beauftragte
+43 699 15050700
elli.schlintl@hebammen.at
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