• 13.11.2022, 11:01:39
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  • OTS0023

Landau: Scharfe Kritik an Vorstoß zur Änderung der Menschenrechtskonvention

Caritas-Präsident zum Wöginger-Vorstoß: "Hier wird aus meiner Sicht ein Grundkonsens der Zweiten Republik in Frage gestellt"

Utl.: Caritas-Präsident zum Wöginger-Vorstoß: "Hier wird aus meiner
Sicht ein Grundkonsens der Zweiten Republik in Frage gestellt" =

Wien (KAP) - Scharfe Kritik am Vorstoß von ÖVP-Klubchef August
Wöginger zu einer Überarbeitung der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) hat Caritas-Präsident Michael Landau
geäußert. "Menschenrechte sind unteilbar. Und die Europäische
Menschenrechtskonvention ist Antwort Europas auf den Zweiten
Weltkrieg und den Holocaust. Das Rütteln an Grund- und
Menschenrechten halte ich für inakzeptabel", betonte Landau in einem
Tweet als Reaktion auf den Wöginger-Vorschlag.

Landau weiter: "Hier wird aus meiner Sicht ein Grundkonsens der
Zweiten Republik in Frage gestellt. Da geht es um die gleiche Würde
des und jedes Menschen vom behinderten Kind bis zum sterbenden Greis.
All das ist nicht verhandelbar. Daher muss ein solcher Vorstoß scharf
zurückgewiesen werden."

Am Freitag hatte Wöginger sich im "Standard" zur seines Erachtens
unbefriedigenden europäischen Asylpolitik geäußert und diesbezüglich
die EMRK als Beispiel für eine Überarbeitung genannt: "Auch die
Menschenrechtskonvention gehört überarbeitet. Wir haben mittlerweile
eine andere Situation, als es vor ein paar Jahrzehnten der Fall war,
als diese Gesetze geschrieben wurden". Welche Änderungen Wöginger
genau fordert, blieb unklar. Eine entsprechende schriftliche
APA-Anfrage vom Freitagabend blieb am Samstag unbeantwortet. Von den
mitregierenden Grünen hieß es umgehend, diese Frage sei "nicht
verhandelbar".

Die EMRK wurde im Jahr 1950 vom Europarat ausgearbeitet, dem alle
europäischen Staaten mit Ausnahme von Belarus und Russlands
angehören. Für Österreich hat die EMRK eine besondere Bedeutung, da
sie hierzulande im Verfassungsrang steht. Anders als andere Staaten
hat Österreich keinen eigenen umfassenden Grundrechtskatalog. Über
die Einhaltung der EMRK wacht der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR), eine von der Europäischen Union unabhängige
Institution.

((forts. mgl.)) HKL
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