• 11.11.2022, 09:00:02
  • /
  • OTS0020

Der Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus feiert

Wie er Antragsteller hinter Gitter brachte

Wien (OTS) - 

Kommenden Montag  am 14.11. feiert der Fonds unter dem Titel "Abschluss einer historischen Aufgabe“ seinen Abgang.

Im Falle der Restitution des  Sanatoriums Fürth sah der Fonds seine  "historische Aufgabe“ darin, auch den Nachfahren der einstens Verfolgten Unrecht widerfahren zu lassen und das Verfolgungswerk der Nazis fortzusetzen.  

Ich stellte im Namen meiner Mutter einen gesetzeskonformen  Restitutionsantrag, dem ebenso gesetzeskonform entsprochen wurde. Keine Seite brach irgendein Gesetz. 

Jahre später kriminalisierte der Fonds respektive die ihm unterstellte Schiedsinstanz für Naturalrestitution meinen Antrag,  indem sie wahrheitswidrig behauptete, dass man bei einem Antrag auf Naturalrestitution andere mögliche Antragsteller anzugeben hätte. Das widerspricht nicht nur dem Entschädigungsfondsgesetz, es gibt gar keine Notwendigkeit dafür, auch keine rechtliche Grundlage. 

Der Fonds und damit die Schiedsinstanz (der Fonds fungiert als Sekretariat der Schiedsinstanz)  waren durch meine Angaben von der Existenz einer weiteren möglichen Antragstellerin, meiner Tante Alžbĕta Kretschmerová (Elisabeth Kretschmer) informiert. Der Fonds negierte meine Tante und erhob meine Mutter im Geldentschädigungsverfahren fälschlicherweise zur einzigen Erbin. Für die Naturalrestitution war meine nachweisbare sechsmalige Nennung der Tante unerheblich, denn bei der Naturalrestitution handelt es sich um kein Erbschaftsverfahren.

Es war auch gar nicht Aufgabe des Fonds, mögliche Antragsteller zu eruieren und zu verständigen. Eine strikte Verschwiegenheitsklausel verbot es dem Fonds sogar, personenbezogene Daten weiterzugeben. Die Generalsekretärin Hannah Lessing leugnete in jedem Fall die sechsmalige Nennung und schrieb meiner Mutter, der Fonds wäre unfehlbar, fehlbar wären nur Antragsteller, Überlebende.

Die bösartigen, gesetzeswidrigen Behauptungen der Mitglieder der Schiedsinstanz (Rechtsprofessoren Josef Aicher, August Reinisch, Erich Kussbach) waren die  Grundlage dafür, dass ich angeklagt und zu unbedingter Haft verurteilt wurde. Eine willfährige Strafjustiz, die einstens Naziverbrecher hofierte,  konstruierte gegen den Vertreter einer Restitutionswerberin eine Verurteilung wegen schweren Betruges an der Republik, ohne überhaupt die Täuschung irgendeiner Behörde festgestellt zu haben. Die Verurteilung erfolgte also ohne rechtliche Grundlage. Nulla poena sine lege. 

75 international renommierte Holocaust-Forscher protestierten gegen diese Verurteilung in einem Schreiben an das Außenministerium, jenes Außenministerium,  das mich weltweit verleumdet (Ex-Botschafter Martin Weiss u.a). Unter den 75 Forschern war kein einziger aus Österreich.  

Holocaust historians criticise Austria’s jailing of Jewish author | Austria | The Guardian

Zu den Helfershelfern: 

Österreichisches Außenministerium hält Restitution jüdischen Eigentums für Verbrechen | The TEMPL TIMES, 07.09.2022 (ots.at)

Wie man einen Restitutionswerber ins Gefängnis bringt | The TEMPL TIMES, 18.05.2022 (ots.at)

Offener Brief an Justizministerin Dr. Zadic | The TEMPL TIMES, 13.01.2022 (ots.at)

Rückfragen & Kontakt

Stephan Templ

st.templ@volny.cz

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel