• 10.11.2022, 09:30:02
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  • OTS0038

Grobe Datenschutzverletzung bei Plachutta: AK bekommt Recht

AK Anderl: Videoüberwachung zur Kontrolle von Mitarbeiter:innen ist übelst und respektlos

Utl.: AK Anderl: Videoüberwachung zur Kontrolle von
Mitarbeiter:innen ist übelst und respektlos =

Wien (OTS) - Die AK hat gegen Plachutta eine Beschwerde bei der
Datenschutzkommission eingebracht, weil Arbeitnehmer:innen ihre
Arbeitszeitaufzeichnungen per Handflächenscan unterzeichnen müssen
und per Videokamera überwacht werden. Jetzt wurde dieser Beschwerde
weitgehend Recht gegeben.

Bei den Plachutta-Restaurants ist es in der Vergangenheit immer
wieder zu arbeitsrechtlichen Verstößen gekommen. Markus P. etwa,
(Name von der Redaktion geändert) wurde das Wegräumen, nachdem die
Gäste das Lokal verlassen hatten, nicht als Arbeitszeit gewertet, und
er bekam auch zu wenig Überstunden ausbezahlt. Aber damit nicht
genug: Arbeitnehmer:innen bei Plachutta müssen zusammen mit ihrem
Arbeitsvertrag eine Einverständniserklärung zum Scannen ihres
Handflächenabdrucks unterzeichnen, der zusammen mit ihrer
Unterschrift gespeichert wird. Einmal im Monat werden die
Arbeitnehmer:innen zur Kontrolle ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen
bestellt: Sie sehen auf einem Tablet eine Aufstellung ihrer
Arbeitsstunden und müssen diese per Handflächenscan bestätigen – und
mit diesem Scan wird dann auch automatisch unterschrieben.
Die Arbeitszeitaufzeichnungen werden den Arbeitnehmer:innen aber viel
zu kurz am Tablet gezeigt. Es wird ihnen also nicht erlaubt, die
Aufzeichnungen mit den eigenen zu vergleichen und zu kontrollieren.
So war das auch bei Markus P., dem außerdem ein neuer Arbeitsvertrag
mit weniger Entgelt auf diese Weise „untergejubelt“ wurde – er gab
an, diesem neuen Vertrag nie zugestimmt zu haben und wandte sich an
die AK. Das arbeitsgerichtliche Verfahren endete mit einem Vergleich,
aber gleichzeitig brachte die AK 2020 eine Beschwerde bei der
Datenschutzbehörde ein, der jetzt weitgehend stattgegeben wurde.
Neben der Verwendung von Handflächenscans, werden die
Arbeitnehmer:innen bei Plachutta nämlich umfassend videoüberwacht –
laut Datenschutzbehörde sind zumindest zwei der angegebenen Kameras
unzulässig und müssen entfernt werden.

Die Datenschutzbehörde hat folgendes festgestellt:
1. Die Erfassung hochsensibler, biometrischer Daten, wie des
Handflächenabdrucks ist völlig überschießend und für den Zweck der
Lohnverrechnung nicht geeignet.
2. Die Einverständniserklärung, die zur Erfassung dieser extrem
sensiblen höchstpersönlichen Daten notwendig ist, müsste freiwillig
sein. Freiwilligkeit ist hier aber wegen „Ungleichgewichts der Macht“
nicht gegeben. Aus Sicht der Datenschutzbehörde wurde hier auf die
Arbeitnehmer:innen Druck ausgeübt. Außerdem war klar, dass der
Arbeitsvertrag gar nicht erst zustande kommt, wenn nicht gleich auch
die Datenschutzerklärung unterzeichnet wird. Kurz gesagt: Den Job
bekommt man nur, wenn man unterschreibt.
3. Es ist nicht erkennbar, was für einen Zweck die umfassende
Videoüberwachung bei Plachutta (etwa in der Küche und anderen
Arbeitsbereichen) hat und Videoüberwachung zur Kontrolle von
Mitarbeiter:innen ist unzulässig. Hier sieht die Datenschutzbehörde
vor, dass „gelindere Mittel“ zum Einsatz kommen müssen. In der
jetzigen Form ist die Überwachung datenschutzrechtlich nicht
zulässig.

AK Präsidentin Renate Anderl: „Mitarbeiter:innen per Videokamera zu
überwachen, ist wirklich übelst. Krasse Respektlosigkeit gegenüber
den Beschäftigten muss Folgen haben. Nach der erfolgreichen
Beschwerde der AK Wien bei der Datenschutzkommission werden wir
weiterhin alle arbeits- und datenschutzrechtlichen Mittel
ausschöpfen, um die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu verteidigen.
Außerdem wollen wir, dass Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitgeber
so ausgehändigt werden, dass die Arbeitnehmer:innen genug Zeit
bekommen, diese zu kontrollieren. So viel Fairness haben sich die
Mitarbeiter:innen ja wohl verdient!“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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