• 09.11.2022, 09:34:25
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  • OTS0048

AK und ÖGB machen Druck auf rasche Umsetzung der Übergewinnsteuer

Neues Gutachten zeigt große nationale Spielräume bei Umsetzung der EU-Vorgaben

Utl.: Neues Gutachten zeigt große nationale Spielräume bei Umsetzung
der EU-Vorgaben =

Wien (OTS) - AK und ÖGB wollen mehr Tempo für die Einführung einer
Übergewinnsteuer im Energiesektor in Österreich machen. Um rechtliche
Unklarheiten zu klären, wurde von der AK ein Gutachten der
Steuerrechtsprofessoren Georg Kofler (WU Wien), Michael Tumpel und
Peter Bräumann (beide JKU Linz) in Auftrag gegeben. Es analysiert den
europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen für eine
Übergewinnbesteuerung des österreichischen Energiesektors und geht
insbesondere der Frage nach, inwieweit die EU-Solidaritätsabgabe auf
nationaler Ebene im Sinne einer umfassenden Übergewinnsteuer auf den
gesamten Energiesektor „ausgerollt“ werden kann.
Das Gutachten zeigt nicht nur, dass eine besondere Besteuerung des
Energiesektors verfassungsrechtlich möglich ist, sondern auch, dass
Österreich bei der Umsetzung der EU-Energie-Notfallverordnung (EU)
2022/1854 deutlich über die EU-Mindestvorgaben hinausgehen kann. So
wäre es möglich, dass die Solidaritätsabgabe nicht nur für fossile
Energieunternehmen, sondern für den gesamten Energiesektor, also auch
für Stromunternehmen zur Anwendung kommt. Die ebenfalls EU-weit
vorgesehene Erlösobergrenze für einige Stromerzeuger würde keine
„Sperrwirkung“ entfalten, so das Gutachten. „Eine breite
Übergewinnsteuer ist nötig, weil die Erlösobergrenze des EU-Modells
viel zu hoch und der Besteuerungszeitraum von Dezember 2022 bis Juni
2023 viel zu kurz angesetzt ist; damit bliebe der Großteil der
Übergewinne im Stromsektor unangetastet“, sagt AK Steuerexperte
Dominik Bernhofer.
Auch in anderen Bereichen zeigt das Gutachten große Spielräume auf
nationaler Ebene. Der Steuersatz kann deutlich über die von der EU
vorgegebenen 33 Prozent angehoben werden. Zudem ist es rechtlich
möglich, auch die Übergewinne 2022, die AK und ÖGB auf über 4 Mrd.
Euro schätzen, zu besteuern. Die guten Zahlen, die Energiekonzerne
dieser Tage für 2022 vorgelegt haben, unterstreichen die
Notwendigkeit, dass auch diese Übergewinne besteuert werden sollen.
„AK und ÖGB haben bereits im August ein Modell für eine umfassende
Übergewinnsteuer vorgelegt. Das nun vorliegende Gutachten gibt eine
Handlungsanleitung, wie diese Steuer rasch in Österreich eingeführt
werden kann“, sagt AK Steuerexperte Dominik Bernhofer.
Das AK-ÖGB-Modell sieht vor, dass die Übergewinne im Energiesektor in
den Jahren 2022 bis 2024 mit 60 bis 90 Prozent besteuert werden.
Übergewinn ist dabei der Bilanzgewinn vor Steuern, Finanzergebnis und
Abschreibungen (EBITDA), soweit er den Referenzgewinn (Durchschnitt
2019-21) übersteigt. Für Investitionen in Erneuerbare Energieträger
soll es einen Sonderabzug geben. Die geschätzten kumulierten
Einnahmen 2022 bis 24 belaufen sich auf gut 5 Mrd. Euro (mit
Investitionsabzug) bzw. 10 Mrd. Euro (ohne Investitionsabzug).
„Das Rechtsgutachten zeigt, dass die Mitgliedsstaaten einen
erheblichen Spielraum bei der Umsetzung der Europäischen
Übergewinnsteuer haben. Die Bundesregierung hat sie im Interesse der
Bürger:innen zu nutzen, die sich momentan die Anti-Teuerungsmaßnahmen
selbst bezahlen, während manche Energieunternehmen gigantische
Gewinne machen; dazu zählen auch viele private Unternehmen“, sagt ÖGB
Chefökonomin Helene Schuberth. Das Rechtsgutachten zeige somit auch,
so Schuberth weiter, dass sich die Bundesregierung bei der
Übergewinnsteuer nicht auf europa- oder verfassungsrechtliche Hürden
ausreden könne: „Eine effektive Übergewinnsteuer im Sinne des
AK-ÖGB-Modells ist rechtlich möglich!“

AK und ÖGB fordern daher:
• „Ausrollen“ der EU-Solidaritätsabgabe auf den gesamten
Energiesektor (insbesondere alle Unternehmen im Bereich Strom, Gas
und Mineralöl)
• Mindestens Verdoppelung des vorgesehenen Steuersatzes von 33
Prozent
• Erfassung der Übergewinne 2022 bis inklusive 2024
• Begünstigung für Investitionen in Erneuerbare Energien, keine
Begünstigung für fossile Investitionen
• Verwendung der Einnahmen für einen Energiepreisdeckel, der neben
Strom auch die gestiegenen Kosten für Fernwärme und Gas erfasst

Mehr Infos dazu finden Sie unter:
www.arbeiterkammer.at/uebergewinnsteuergutachten

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