• 04.11.2022, 10:00:03
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Bundespräsidentenwahl 2022: Missstände & 3 Wahlanfechtungen

Gablitz (OTS) - 


* Der Bundespräsident ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Es gab keine Information der Medien darüber, welche der Bewerber überhaupt beim Bundesheer waren; z.B. hat Van der Bellen keinen Grundwehrdienst beim Bundesheer abgeleistet und die von ihm ernannte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) auch nicht.
* Änderung des Wahlgesetzes am 20.7.2022 nach der Ausschreibung der Bundespräsidentenwahl am 7.7.2022. (rechtskonform?)
* In manchen Gemeinden konnte man schon vor dem Stichtag unterschreiben, in anderen nicht einmal am Stichtag. (Art. 18 B-VG?)
* Wieviele Unterstützungserklärungen mussten gesammelt werden? (Laut Artikel 60 (3) Bundespräsidentenwahlgesetz gar keine!)
* Die zustellungsbevollmächtigten Vertreter mussten gem. §7 (9) BPräsWG 3.600 € an Gebühren für Ihren Bewerber bezahlen. (Anstiftung zur Käuflichkeit der Bewerber? Art. 60 (3) B-VG?)
* Die Bundeswahlbehörde hat keinen Behördensitz; (D.h. die Bundeswahlbehörde ist eine "Briefkastenbehörde". Wo soll man da die Wahlvorschläge rechtsgültig einbringen?)
* Nur 7 der 11 Bewerber standen am Stimmzettel; (Warum nicht alle?)
* Es gibt nur parteipolitisch besetzte Wahlkommissionen, die im Geheimen tagen; (Was soll daran fair und vertrauenserweckend sein?)
* Ist Österreich noch eine Demokratie? (Art. 1 B-VG)

Bei den eingebrachten 3 Wahlanfechtungen ist nun der parteipolitisch besetzte Verfassungsgerichtshof gefordert. (Befangenheit?)
 
=> www.bundespraesidentschaftswahl.at/wahlanfechtung.html
=> www.verfassungsrichter-volksbegehren.at
=> www.echte-demokratie.at/merkmale.html

Rückfragen & Kontakt

Mag. Robert Marschall, E-mail: [email protected]

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