• 02.11.2022, 09:30:03
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Exekutions- und Insolvenzrechtsexperte Philipp Dobner: Exekutionsverwalter vermehrt einsetzen

Das effektive Instrument wird in der Praxis zu wenig genutzt – starker Anstieg der Privatkonkurse erfordert besonderes Augenmerk

Exekutions- und Insolvenzrechtsexperte Philipp
Dobner: Exekutionsverwalter vermehrt einsetzen
Wien (OTS) - 

Die umfassende Reform des österreichischen Exekutionsrechts ist seit mehr als einem Jahr in Kraft. Bei der Anwendung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten gibt es aber noch viele offene Fragen und auch großen Aufholbedarf – so ist das Instrument des Exekutionsverwalters sehr effektiv, wird aber in der Praxis bislang leider in nur geringem Ausmaß genutzt“, so Rechtsanwalt Dr. Philipp Dobner von ecolaw Rechtsanwälte.

Die im Juli 2021 in Kraft getretene Gesetzesreform ermöglicht die Bestellung eines Exekutionsverwalters durch das Exekutionsgericht - ein Organ, das wie ein freiberuflicher Gerichtsvollzieher agiert. Als Exekutionsverwalter fungieren in der Regel Insolvenzverwalter und sie werden zumeist bei höheren Forderungsbeträgen - ab 10.000 Euro - bestellt. Dem Verwalter obliegen die Ermittlung, Sicherung und Verwertung des Vermögens zugunsten des Gläubigers. Exekutionsverwalter können hoheitliche Pfändungen vornehmen. Für die Bestellung geeignete Personen sind in einer Exekutionsverwalterliste eingetragen.

Dr. Philipp Dobner ist ausgewiesener Exekutions- und Insolvenzrechtsexperte und leistet als Exekutionsverwalter derzeit Pionierarbeit. Er fordert einen verstärkten Einsatz des Instruments: Die Bestellung eines Exekutionsverwalters ermöglicht Erfolgsquoten, die im herkömmlichen Exekutionsverfahren keinesfalls so rasch erreicht werden können. So habe ich in etwa einem Drittel der Fälle in kurzer Zeit bereits eine Vollzahlung der Schuldner erhalten, in einem weiteren Drittel habe ich laufende Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen und in einem weiteren Drittel habe ich das Gericht auf die offenkundige Zahlungsunfähigkeit aufmerksam gemacht – was eine vom Gesetzgeber gewollte rechtzeitige Rutsche ins Insolvenzregime darstellt“, so Dr. Philipp Dobner und weiter:Die Bestellung eines Exekutionsverwalters erhöht die Befriedigungschancen für Gläubiger also deutlich. Und die konsequente Feststellung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit ermöglicht eine zeitnahe Bereinigung des Marktes von wirtschaftlich nicht mehr überlebensfähigen Schuldnern – auch zu deren Schutz“. 

Es gilt daher, das Instrument des Exekutionsverwalters stärker einzusetzen und das auch entsprechend zu kommunizieren: Viele Schuldner kennen das Institut des Exekutionsverwalters nicht und akzeptieren es daher auch nicht. Dies führt immer wieder zu Spannungen bei den Amtshandlungen, die durchaus eingriffsintensiv sind, weil sie den persönlichen Arbeits- und Lebensbereich betreffen, wie etwa unangekündigte Pfändungen, Befragungen oder das Betreten von Büros und Wohnungen“, so Dr. Philipp Dobner.

Aufgrund der derzeitigen multiplen Krisenlage steigt die Anzahl der Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Zahlungspflichten zu erfüllen. Laut dem KSV 1870 gibt es aktuell mehr als 6.200 Schuldenregulierungsverfahren (ein Anstieg von 24% im Vergleich zu 2021) mit Verbindlichkeiten von 665 Millionen Euro (ein Anstieg von 16% im Vergleich zum Vorjahr). Die Arbeit der Exekutionsverwalter wird daher in Zukunft besonders in den Fokus rücken: Der Exekutionsverwalter agiert immer im Spannungsfeld zwischen den durchzusetzenden Interessen des Gläubigers und den zu wahrenden Interessen des Schuldners. Dafür braucht es gutes menschliches Gespür, eine lösungsorientierte Vorgehensweise, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise des Rechts und einen sozialen Zugang zum Schuldner, so
Dr. Philipp Dobner und abschließend: Die Einführung des Exekutionsverwalters war ein wichtiger Schritt im österreichischen Exekutionsrecht. Es gibt aber noch viele nicht im Gesetz geregelte Fragen, deren Antworten in der Praxis und der Rechtsprechung erst gefunden werden müssen - angesichts der Menge an zu erwartenden Privatkonkursen in den nächsten Monaten wird es rasch Antworten brauchen

Über ecolaw

ecolaw ist eine hochspezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Insolvenz, Exekutions- und Immobilienrecht. Die vier Partner Dr. Ute Toifl, Dr. Andrea Fruhstorfer, Dr. Philipp Dobner und Dr. Arno Maschke vereinen geballte Kompetenz und vielfältige Erfahrung aus mehr als 20 Jahren juristischer Tätigkeit. An den Standorten in Wien und Salzburg ist ecolaw für Privatpersonen oder Unternehmen aus dem In- und Ausland aktiv. Dabei beschränkt sich das Team nicht nur auf den juristischen Fall, sondern beleuchtet sämtliche Aspekte mit tiefgreifendem Verständnis für die Bedürfnisse aller Parteien. So kann stets rasch und zielgerichtet eine maßgeschneiderte Lösung gefunden werden.

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