- 31.10.2022, 11:34:19
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Finanzverwaltung: Kontrollen 2023 mit Schwerpunkt auf Covid-19 Förderungen
Bei Missbrauch harte Strafen – Freiwillige Korrekturmeldung noch möglich
Utl.: Bei Missbrauch harte Strafen – Freiwillige Korrekturmeldung
noch möglich =
Wien (OTS) - Derzeit erstellt die Finanzverwaltung den Prüfplan für
das Jahr 2023. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Covid-19
Förderungen. Damit werden die ex-ante Prüfungen, die bereits vor der
Genehmigung von Hilfszahlungen durchgeführt wurden, um eine wichtige
Prüfmaßnahme ergänzt.
Die Finanzverwaltung hat seit 2020 zahlreiche zusätzliche Aufgaben in
der Bewältigung der Coronakrise übernommen und die heimische
Wirtschaft unter anderem durch herabgesetzte Vorauszahlungen auf die
Einkommens- und Körperschaftssteuer unterstützt und ein spezielles
Covid-19 Ratenzahlungsmodell entwickelt. Zusätzlich wurden 83.000
Ergänzungsgutachten für die Abwicklung von Wirtschaftshilfen
erstellt, um Anträge auf Hilfszahlungen ex-ante zu überprüfen. Durch
diese Maßnahme wurden im Vorhinein knapp 130 Mio. Euro an beantragten
Zuschüssen nicht gewährt, zusätzlich hat die COFAG durch ihre
Kontrolltätigkeiten weitere 300 Mio. Euro an reduzierten
Auszahlungsbeträgen eingespart. Dennoch wird nun auch ex-post, also
nach Gewährung der Förderung, weiter geprüft, um eine missbräuchliche
Verwendung von Steuergeld auszuschließen. Sowohl für das Finanzamt
Österreich als auch für das Finanzamt für Großbetriebe finden die
Prüfungen der Wirtschaftshilfen im Rahmen von Außenprüfungen,
Nachschauen und begleitenden Kontrollen Berücksichtigung.
Finanzminister Magnus Brunner: "Trotz umfassender ex-ante Kontrollen
ist es notwendig, dass genau hingeschaut wird, wenn es um das Geld
der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht. Es ist
besser, wir kontrollieren intensiv, als eine Sondersteuer auf
Wirtschaftshilfen einzuführen, die mit einem massiven administrativen
Aufwand, unsicheren rechtlichen Konsequenzen und keinem validen
Mehrergebnis verbunden wäre."
Aufgrund der behördlich angeordneten Ausgangsbeschränkungen und der
Übernahme von Zusatzaufgaben während der Pandemie hat sich die
Prüftätigkeit der Finanzverwaltung in den Coronajahren 2020, 2021 und
2022 gegenüber den Vorjahren reduziert und zu anderen Bereichen, wie
dem Erstellen von Ergänzungsgutachten für die COFAG, verlagert.
Während 2019 noch knapp 70.000 Betriebsprüfungen stattgefunden haben,
wurden 2020 knapp 43.000 Betriebe, 2021 38.000 Betriebe und 2022 bis
Ende September 30.000 Betriebe geprüft. Insgesamt hat die
Finanzverwaltung im Jahr 2021 durch Außenprüfungsmaßnahmen ein
Mehrergebnis von knapp 1,2 Mrd. Euro erzielt. Das entspricht fast dem
Mehrergebnis von 2019 in Höhe von knapp 1,3 Mrd. Euro. Aufgrund der
Ausgangsbeschränkungen und der Ausnahmesituation war das Mehrergebnis
im Jahr 2020 mit 930 Mio. Euro etwas niedriger.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Finanzverwaltung geht mit
Fingerspitzengefühl vor, um redliche Unternehmer nicht zusätzlich zu
belasten. Aber wo Hilfen unrechtmäßig bezogen wurden, fordern wir
diese zurück. Ich appelliere an alle Unternehmerinnen und
Unternehmer, rechtzeitig freiwillig zu hoch bezogene Hilfen
zurückzubezahlen und zu melden. Um die redliche Wirtschaft zu
schützen, stellen wir die Einhaltung der Förderbestimmungen sicher
und ahnden das unrechtmäßige Beziehen konsequent."
Das Corona-Förderprüfungsgesetz (CFPG) regelt die Überprüfung der
Covid-19 Unterstützungsleistungen an Betriebe und auch
Non-Profit-Organisationen. Im Rahmen dieser Überprüfungen kann nach
Feststellung eines möglichen Fördermissbrauchs eine Mitteilung an die
Staatsanwaltschaft gemacht werden. Daraufhin kann es zu einer
Rückforderung der zu hoch ausbezahlten Mittel und harten Strafen
kommen. Um einer solchen zu entgehen, bietet die COFAG über die
freiwillige Korrekturmeldung einen kulanten Weg an, um sich Strafen
zu ersparen.
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