- 28.10.2022, 15:22:05
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Hanger: „Kontrollrechte des Parlaments dürfen nicht beschnitten werden“
Die Volkspartei hat Thomas Schmid geladen, um für volle Aufklärung zu sorgen
„Die Volkspartei sieht keinen Anlass, das Fragerecht der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss zu beschränken. Dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine einschränkende Themenliste für die bevorstehende Befragung von Thomas Schmid im U-Ausschuss vorlegen will, kann nicht akzeptiert werden“, so der Fraktionsvorsitzende der Volkspartei im Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger.
„Es war die WKStA selbst, die den Verschlussakt per Presseaussendung zur Akteneinsicht freigeben hat. Die Aussagen von Thomas Schmid wurden damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Eine breite mediale Berichterstattung mit umfangreichen Vorverurteilungen war der nächste logische Schritt“, erklärte Hanger.
„Seitens der Volkspartei fordern wir vollumfängliche Aufklärung, das heißt, dass alle relevanten, dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Unterlagen für entsprechende Fragen an die Auskunftsperson Thomas Schmid zur Gänze zugelassen werden müssen“, so Hanger.
„Strafrechtliche Ermittlungen dürfen durch den U-Ausschuss nicht behindert werden. Im österreichischen Verfassungsgefüge ist es aber schon noch das Parlament, dem die Kontrolle über die Vollziehung – und damit im Übrigen auch über die WKStA – zukommt, und nicht umgekehrt“, betonte Hanger abschließend. (Schluss)
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