• 26.10.2022, 08:00:03
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  • OTS0007

Kocher/Rauch: Dienstfreistellung für Risikogruppen wird bis Jahresende verlängert

Verordnung des Arbeits- und Gesundheitsministeriums gilt aufgrund anhaltenden Infektionsrisikos für Risikogruppen am Arbeitsplatz bis 31. Dezember 2022

Utl.: Verordnung des Arbeits- und Gesundheitsministeriums gilt
aufgrund anhaltenden Infektionsrisikos für Risikogruppen am
Arbeitsplatz bis 31. Dezember 2022 =

Wien (OTS) - Für Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet
wurden, gilt seit August eine Verkehrsbeschränkung anstelle einer
verpflichtenden Absonderung. Die zugrunde liegende
COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung sieht demnach vor, dass
positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen unter gewissen
Voraussetzungen arbeiten gehen dürfen – sofern sie keine Symptome
haben. Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen auch weiterhin
bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, verlängern Arbeits-
und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheit- und
Sozialminister Johannes Rauch den Schutz von vulnerablen Gruppen. Die
sogenannte Risikogruppenverordnung wird bis 31. Dezember 2022
verlängert.

„Im Herbst und Winter steigt das allgemeine Infektionsrisiko. Mit
einer Corona-Schutzimpfung und einem aufrechten Impfstatus sind
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut vor schweren Verläufen
geschützt. Das gilt jedoch nicht für Angehörige von Risikogruppen,
die trotz Impfung schwere Verläufe fürchten müssen oder aus
medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Um diese
vulnerablen Gruppen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen,
verlängern wir die Risikofreistellung bis Ende des Jahres“, so
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

„Der Schutz von Risikopersonen muss stets unser gemeinsames Ziel als
Gesellschaft sein. Mit der Corona-Schutzimpfung und den
niederschwellig verfügbaren COVID-19-Medikamenten stehen uns
effektive Werkzeuge zur Verfügung, um sich selbst, aber auch seine
Mitmenschen zu schützen. Zusätzlich gelten in vulnerablen Settings
wie z.B. in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen nach wie
vor eine Maskenpflicht und die 3-G-Regel. Aber auch am Arbeitsplatz
muss der Schutz von vulnerablen Personen höchste Priorität haben.
Niemand, der ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
hat oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss
die Sorge haben, sich am Arbeitsplatz einer hohen Gefahr aussetzen zu
müssen. Diesen zusätzlichen Schutz ermöglichen wir auch weiterhin mit
der Verlängerung der Risikogruppenfreistellung bis Ende des Jahres“,
so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Die aktuell gültige Verordnung basiert auf einer im Juni
beschlossenen gesetzlichen Regelung für Risikogruppen. Zuletzt wurde
sie nach der Einführung der Verkehrsbeschränkungen wieder
reaktiviert. Die Dienstfreistellung kommt nur im äußersten Fall zur
Anwendung und dient als Schutz für Personen, die durch
Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung
fürchten müssen. Dort, wo die berufliche Tätigkeit im Homeoffice
erledigt werden kann und eine Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung
des Sicherheitsabstandes möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin
nachgegangen werden. Die Kosten für die Freistellung werden dem
Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu 100 Prozent ersetzt.

„Unternehmerinnen und Unternehmer haben während der Pandemie bereits
zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um das Infektionsgeschehen am
Arbeitsplatz zu verhindern, doch diese Maßnahmen können nicht in
allen Tätigkeitsfeldern umgesetzt werden. Der Schutz von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist mir als Arbeitsminister
besonders wichtig. Gerade jetzt, da ein erhöhtes Infektionsrisiko
besteht, ist es wichtig, die Dienstfreistellung für Risikogruppen
weiterhin zu ermöglichen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin
Kocher abschließend.

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