• 24.10.2022, 10:06:29
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Paukenschlag im eingestellten Pädo-Verfahren: StA Wien muss Ermittlungen gegen beschuldigten Vater wieder aufnehmen

-LKA Wien erstattete Anzeige

Wien, Mistelbach (OTS) - 

Dem mittlerweile achtjährigen Max wurde nach seinen jahrelangen körperlichen Beschwerden, Verhaltensauffälligkeiten, umfangreichen Berichten und seelischen Folgen zu schließen seit seiner frühester Kindheit schwere sexualisierte  Gewalt angetan – mutmaßlich durch den eigenen Vater. 

U.a. bestätigt die betreuende Kindertherapeutin den konkreten Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch in schriftlichen Stellungnahmen gegenüber den Behörden- diese bleiben aber untätig. Die Übergriffe sollen während den Besuchszeiten beim Vater stattgefunden haben.

Zuerst sollte Opfer in die Psychiatrie

Max erkrankte in Folge sehr oft nach den Kontakten beim Vater, nässte ein und benötigte therapeutische Unterstützung - eine posttraumatische Belastungsstörung wurde festgestellt. Im folgenden Strafverfahren stellte die Gutachterin, Tanja Guserl, nach 40-minütiger Examination - trotz aller Indizien - die Glaubwürdigkeit des Kindes in Frage, worauf das Strafverfahren eingestellt wurde (der mutmaßliche Täter entstammt einer ehemaligen, österreichischen Militäradelsfamilie). Sogar ein Antrag auf eine de facto Zwangspsychiatrisierung des Opfers im AKH und im Klinikum Nord wurde daraufhin vom Vater gestellt – und vom niederösterreichischen Gericht ernsthaft in Erwägung gezogen. Beide Kliniken lehnten diese Art der Unterbringung ab. Später erklärte sich die Gerichtssachverständige Guserl für befangen. Aber auch das veranlasste die StA Wien keineswegs, die Ermittlungen wieder aufzunehmen (!). Die Mutter zog den renommierten Gutachter Prof. Salvatore Giacomuzzi zu Rate. Dieser attestierte dem Kind volle Aussagefähigkeit (wie mehrere Therapeuten und Gutachter vor ihm) und entlarvte das Gutachten von Fr. Guserl als fundamental fehlerhaft. Die Mutter von Max bemüht sich - folgend der Empfehlung der Kinderschutzeinrichtung und Max’s Kindertherapeutin - verständlicherweise darum, den Kontakt des Kindes zu seinem mutmaßlichen Peiniger verhindern. Dieser besteht im Rahmen eines Obsorgeverfahrens darauf, sein Opfer wieder allein zu treffen.

Eigene Ermittlungen des LKA Wien

Unabhängig vom Staatsanwalt ging das Landeskriminalamt Wien (Ermittlungsgruppe Sexualdelikte und Cyberkriminalität) in verdeckten Ermittlungen anonymen Hinweisen nach, wonach kinderpornografische Darstellungen von Max im Darknet kursieren sollen. Nach der videogestützten Einvernahme von Max, bei der er detailliert sexualisierte Gewalttaten schilderte, erstattete das LKA Wien neuerlich Anzeige gegen den Vater. Somit musste die StA Wien nolens volens wieder ermitteln. Nun soll vorerst ein neuer Gutachter bestellt werden.

Staatsanwalt voreingenommen?

“Aus meiner Sicht nimmt der zuständige Staatsanwalt Maximilians Fall nicht ernst, und agiert dabei sehr täterfreundlich. Ich habe den Eindruck, dass er meinem Sohn nicht glauben will, ungeachtet dessen wie viele eindeutige Indizien und Beweise aktenkundig sind", so die Mutter. Nur so sei es erklärbar, dass der Staatsanwalt hartnäckig behauptet, dass sich alle Verdachtsmomente bloß mit Aussagen des Kindes begründen würden. Dabei ignoriert die StA Wien (im Gegensatz zum LKA Wien) eine Vielzahl weiterer Beweise, die daraufhin hindeuten, dass Max jahrelang durch seinen leiblichen Vater schwer misshandelt wurde. Auch die Kinderschutzeinrichtung ‚Die Möwe‘ attestiert Max volle Glaubwürdigkeit. 

Kommt es zum Strafprozess, muss sich der Vater wegen schwerer Körperverletzung, schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie Nötigung verantworten. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Unterstützt wird der kleine Max von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. 

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