Generalsekretär der Bischofskonferenz lobt zuständige Regierungsstellen für Inhalt der Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes - Kirchen und Religionsgemeinschaften können im eigenen Bereich "gleichwertige Regelungen" erlassen - Feier von Gottesdiensten weiterhin ohne besondere Einschränkungen
Utl.: Generalsekretär der Bischofskonferenz lobt zuständige
Regierungsstellen für Inhalt der Umsetzung der Vorgaben des
Verfassungsgerichtshofes - Kirchen und Religionsgemeinschaften
können im eigenen Bereich "gleichwertige Regelungen" erlassen
- Feier von Gottesdiensten weiterhin ohne besondere
Einschränkungen =
Wien (KAP) - Die vom Gesundheitsministerium erlassene neue
Corona-Verordnung berücksichtigt den rechtlichen Status und die
Bemühungen der Kirchen und Religionsgesellschaften bei
Schutzmaßnahmen in "angemessener Weise". Das hat der Generalsekretär
der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Freitag im Interview mit
Kathpress erklärt. Er reagierte damit auf die am selben Tag
veröffentlichte Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung. Neu
ist dabei eine grundsätzliche Bestimmung im Blick auf Kirchen,
Religionsgesellschaften und religiöse Bekenntnisgemeinschaften.
Demnach sind für sie Ausnahmen zum Zweck der Religionsausübung dann
möglich, wenn sie im eigenen Bereich im Vergleich zu den staatlichen
Bestimmungen "gleichwertige Regelungen" haben und für deren
Einhaltung Sorge tragen.
Ausdrücklich lobte Schipka die Bemühungen der zuständigen
Regierungsstellen, den jüngsten Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes
(VfGH) zu entsprechen und dabei die rechtliche Stellung der
gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu wahren.
"Es wäre zwar auch ein anderes Ergebnis bei der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes rechtlich vertretbar gewesen. Die neue
Corona-Verordnung ist aber aus Sicht der Bischofskonferenz ein
geeigneter Weg, um die nun rechtlich gebotenen und sachlich
notwendigen Aspekte umzusetzen", resümierte Schipka.
Mit der neuen Verordnung hat das Gesundheitsministerium im
Wesentlichen die seit drei Monaten geltenden Corona-Maßnahmen
verlängert. Damit bleibt die FFP2-Maskenpflicht wie bisher in
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen weiter in
Kraft. In der neuen Verordnung wird den Kirchen und
Religionsgemeinschaften auch ein gewisser Spielraum bei den für den
eigenen Bereich erlassenen Schutzmaßnahmen für religiöse
Zusammenkünfte eröffnet.
Für die Katholische Kirche bringt die neue Verordnung keine
Veränderungen im Blick auf die Feier von Gottesdiensten: Mit 1. Juni
hat die Bischofskonferenz die bis dahin österreichweit geltenden
Corona-Regelungen vorübergehend ausgesetzt. Konkret bedeutet das,
dass das Betreten von Kirchen und die Feier von Gottesdiensten im
Bereich der Katholischen Kirche ohne besondere coronabedingte
Einschränkungen möglich ist. Gleichwohl empfehlen die Bischöfe,
diverse Hygienemaßnahmen, wie sie in der zuletzt geltenden
Rahmenordnung der Bischofskonferenz aufgeführt sind, "möglichst
beizubehalten", wie damals Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka
erklärte. Bei Feiern mit über 500 Personen ist überdies ein
Präventionskonzept verpflichtend.
Mehr:
https://www.kathpress.at/goto/meldung/2196192/schipka-neue-corona-ver
ordnung-beruecksichtigt-kirchen-angemessen
((ende)) PWU/GPU
Copyright 2022, Kathpress (www.kathpress.at). Alle Rechte vorbehalten
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KAT