- 20.10.2022, 12:38:52
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Regierung tritt Rechte der Redaktion der „Wiener Zeitung“ mit Füßen
JournalistInnengewerkschaft: Im Redaktionsstatut verpflichtend vorgesehene Verhandlungen fanden nie statt
In ihrer vor knapp zwei Wochen angekündigten Medienförderung neu – der Gesetzesentwurf ist im Gegensatz zu den Plänen, die „Wiener Zeitung“ zu ruinieren, noch immer nicht in Begutachtung gegangen – sieht die Bundesregierung angeblich auch als ein künftiges Qualitätskriterium Redaktionsstatute, also die Mitsprache der Redaktionen, vor. Wie ernst Schwarz-Grün derartige Qualitätskriterien nimmt, zeigt sich derzeit auf drastische Art und Weise bei der „Wiener Zeitung“. Die älteste noch erscheinende Tageszeitung der Welt hat ein derartiges verbrieftes Mitspracherecht. „Doch die Bundesregierung als Eigentümervertreterin der Republik hat dieses Recht mit Füßen getreten“, kritisiert Eike-Clemens Kullmann, Bundesvorsitzender der JournalistInnengewerkschaft in der GPA, die Bundesregierung. Diese habe mit der Redaktionsvertretung nicht ein einziges Mal über die Zukunft der Zeitung verhandelt, wie im Statut vorgesehen.
„Es ist ein Hohn, wie diese Bundesregierung mit der Redaktionsvertretung umgegangen ist und umgeht und sie dann auch noch davon spricht, das Redaktionsstatut bliebe auch weiterhin bestehen, wenn aus der Tageszeitung ein Monatsblatt plus Online-Ausgabe wird. Das ist ein Todesstoß auf Raten für die ‚Wiener Zeitung‘ und zugleich ein unersetzlicher Verlust für den Qualitätsjournalismus in Österreich“, sagt Kullmann. Die Gewerkschaft prüft derzeit übrigens eine Klagsmöglichkeit gegen den Verstoß des Eigentümers gegen das Redaktionsstatut.
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