• 19.10.2022, 09:08:03
  • /
  • OTS0044

Steirischer Landarzt Dr. L. : Schadenersatzansprüche der Opfer wurde vom Grazer Gericht skandalös verkürzt

-Und er steht wieder - diesmal wegen schweren Betrugs - vor Gericht

Graz (OTS) - 

Jahrelang hat Dr. L, Landarzt und Bruder eines prominenten ÖVP Politikers, seine Kinder psychisch sowie körperlich gequält. Gerichtliche Gutachten beschreiben Folter und schwere Traumatisierungen - der Fall war in den Medien. Der errechnete Schadenersatz liegt zwischen 280.000 und 420.000 EUR pro Opfer, trotzdem wurde im aktuellen Zivilprozess zwei (mittlerweile erwachsene) Kindern vom Grazer Gericht nur ein Bruchteil – nämlich 89.000 und 97.000 zugesprochen - zwei weitere Urteile sind noch ausständig.

Schraubenzieher selbst in den Bauch gerammt

Das ist das traurige Resümee eines Martyriums, das im Kleinkindalter begann. Ein schwer gestörter Vater, der seine Kinder mit 3 Jahren bereits rauchen ließ und zu Alkohol verführte, der später ständig mit Selbstmord drohte und sich Schraubenzieher in den Bauch rammte, den die Tochter dann herausziehen musste. Der seine Kinder medikamentenabhängig machte. Die Liste der Gräueltaten ist lang und wurde in den Medien hinlänglich dargestellt.

Beschämend wenig Schmerzensgeld

Es ist auch die Geschichte eines Justizversagens, da die Gerichte scheinbar voreingenommen agierten – der Landarzt ist Bruder eines prominenten ÖVP-Politikers. Nach zahlreichen Prozessinstanzen haben die vier Kinder am Zivilrecht auf Schmerzensgeld geklagt und nun diese beschämend geringe Summe zugesprochen bekommen. „Wir nehmen die ersten zwei Urteile mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis. Die Entscheidungen fördern leider das Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit nicht. Wir prüfen jetzt jedenfalls ein Rechtsmittel”, sagt Opferanwalt Dino Mulalic.

Hochkompetenter Gutachter, vom Gericht ignoriert

Das Gericht hat den beiden Verfahren einen hochkompetenten Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, den emeritierten Uni.-Prof. Siegfried Kasper mit internationaler Erfahrung und mehr als 600 Publikationen, als neutralen Gutachter beigezogen. Dieser Gutachter hat alle Opfer – im Gegensatz zum Strafverfahren – mehrfach untersucht und auf Grundlage seiner Ergebnisse und der vorliegenden Unterlagen die sogenannten Schmerzperioden ermittelt. In diesem Verfahren wurde jedoch die Entschädigung, die sich aus dem Gutachten errechnet, vom Gericht um ca. 70 % bzw. ca. 83 % reduziert. 

Sonderbares Justizverhalten

 „Eine solche Diskrepanz zwischen einem Gutachten und einem Urteil sehen wir überhaupt zum ersten Mal in unserer 30-jährigen Kanzleigeschichte“, sagt Mulalic. Das Gericht erklärt in der Urteilsbegründung, dass eine höhere Entschädigung nicht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung in Fällen mit psychischen Misshandlungen gewesen wäre. Man verschließt jedoch die Augen vor der Tatsache, dass dieser Fall aufgrund der Dauer und Häufigkeit der Misshandlungen mit den bisher judizierten Fällen in keiner Weise vergleichbar ist.

Unverständliches Agieren des Gericht

„Man hat Äpfel mit Birnen verglichen und die daraus gezogenen Schlüsse dazu verwendet, um ein schlüssiges Gutachten eines der renommiertesten Gutachters in Österreich abzuwerten, wobei das Gericht nicht einmal bei der „Abwertung“ konsequent vorgegangen ist. Warum man in einem Fall die Entschädigung, die sich aus dem Gutachten ergibt, um 70 % und im anderen um 83 % reduziert, bleibt völlig unklar“ so Mulalic. 

 Nun kommt Verfahren wegen Betrugs

Bald droht dem Landarzt das nächste Strafverfahren. Er soll den Gewinn von Grundstücksverkäufen, der seiner Exfrau zustehen soll, einfach behalten haben - die Treuhandgesellschaft, die alles abwickelte, soll er über die Vereinbarung mit seiner Exfrau nicht informiert haben. Der Schaden soll geschätzt 82.000 Euro betragen. Die -mittlerweile rechtskräftige- Anklage wirft ihm schweren Betrug vor. (Für Dr. L. gilt die Unschuldsvermutung). 

Rückfragen & Kontakt

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PUR

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel