- 14.10.2022, 13:13:06
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- OTS0145
Marktprämienverordnung in Kraft getreten
Förderanträge auf Marktprämien können ab sofort gestellt werden - erste Ausschreibung für Marktprämien startet am 15. November 2022
Die EAG-Marktprämienverordnung 2022 ist am 5. Oktober 2022 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ermöglicht die Bundesregierung den weiteren Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen. Als laufenden Betriebsförderung wird im Fall von zu niedrigen Marktpreisen eine Marktprämie als Zuschuss zu den Erzeugungskosten gewährt.
Die Anträge auf Marktprämie können ab sofort auf der Homepage der EAG-Förderabwicklungsstelle (www.eag-abwicklungsstelle.at) gestellt werden.
Die ersten Gebote für die Ausschreibungen von Marktprämien können im November 2022, drei Wochen vor den jeweiligen Gebotsterminen, bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden; nämlich ab dem 15. November 2022 für die gemeinsame Ausschreibung von Wind- und Wasserkraftanlagen und ab dem 22. November 2022 für die Ausschreibungen von Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Biomasseanlagen.
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