• 12.10.2022, 08:04:56
  • /
  • OTS0012

Außenminister Schallenberg: „Wenn das Völkerrecht mit Füßen getreten wird, wird Österreich nicht schweigen“

Österreich unterstützt die Ukraine vor dem Internationalen Gerichtshof als Streithelfer im Verfahren gegen Russland aufgrund der Völkermordkonvention

Utl.: Österreich unterstützt die Ukraine vor dem Internationalen
Gerichtshof als Streithelfer im Verfahren gegen Russland
aufgrund der Völkermordkonvention =

Wien/Den Haag (OTS) - Österreich wird heute eine
Interventionserklärung an den Internationalen Gerichtshof (IGH) in
Den Haag übermitteln, um die Ukraine in ihrem Verfahren gegen
Russland aufgrund der Völkermordkonvention als Streithelfer zu
unterstützen. Die Ukraine brachte am 26. Februar 2022 eine Klage
gegen Russland vor dem IGH ein, um der russischen Behauptung
entgegenzutreten, mit seinem Angriffskrieg einen Völkermord an der
russischsprachigen Bevölkerung in der Ostukraine zu verhindern. Die
rechtlich verbindliche einstweilige Anordnung des IGH vom 16. März
2022, den Krieg in der Ukraine zu stoppen, wurde von Russland bisher
vollkommen ignoriert.

„Das Eintreten für das Völkerrecht ist eine Konstante der
österreichischen Außenpolitik. Wenn Russland versucht, auf zynische
Art und Weise die Völkermordkonvention zu instrumentalisieren, um
seinen Angriffskrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, dann kann und
wird Österreich nicht schweigen. Denn dieses Vorgehen ist eine
verantwortungslose Verharmlosung eines der grausamsten Verbrechen
gegen die Menschlichkeit. Wir fordern Russland erneut auf, die
Anordnung des Gerichtshofs zu befolgen, alle Kampfhandlungen sofort
einzustellen und den Konflikt mit friedlichen Mitteln zu lösen“,
erklärt Außenminister Schallenberg anlässlich der Übermittlung der
österreichischen Intervention.

Die Ukraine fordert in dem anhängigen Verfahren den IGH auf,
festzustellen, dass die Ukraine keinen Völkermord in der Ostukraine
begangen hat. Vielmehr habe Russland durch seine missbräuchliche
Verwendung des Völkermordbegriffs zur Rechtfertigung seines
Angriffskriegs die Völkermordkonvention verletzt.
Alle Vertragsparteien der Völkermordkonvention haben das Recht, sich
vor dem IGH zur Auslegung der Konvention zu äußern. Neben Österreich
haben bereits 18 Staaten von diesem Recht auf sogenannte
Nebenintervention vor dem IGH Gebrauch gemacht, um die Ukraine zu
unterstützen. Auch bei der Staatenbeschwerde der Ukraine gegen
Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg haben 23 Staaten, darunter auch Österreich, Ende September
eine Drittstaatenintervention zur Unterstützung der Ukraine
angemeldet.

Der IGH ist eines der Hauptorgane der Vereinten Nationen und urteilt
über Streitigkeiten zwischen Staaten. Er ist nicht mit dem
Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu verwechseln, der für
Verbrechen von Einzelpersonen nach Völkerstrafrecht zuständig ist.
Beide Gerichte haben ihren Sitz in Den Haag.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MAA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel