• 07.10.2022, 11:50:03
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  • OTS0111

Beantragung der Grundversorgung auch bei Erdgasversorgern uneingeschränkt möglich

Anspruchsvoraussetzungen liegen nach dem Bundesgesetz nicht vor.

Wien (OTS) - 

Nachdem Prozessfinanzierer Padronus jüngst einen Weg aufzeigte, wie durch die Beantragung der Grundversorgung bei Stromanbietern erhebliche Einsparungen erzielt werden können, offenbart er seinen Kunden den nächsten rechtliche Kunstgriff, der in der Bevölkerung wohl weitgehend unbekannt ist: "In den letzten Tagen wurde viel über die uneingeschränkte Möglichkeit berichtet, die Grundversorgung von Strom gemäß § 77 ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) zu beantragen und dadurch erhebliche Einsparungen im Vergleich zu Neukundentarifen zu erzielen. Bislang unerwähnt blieb jedoch die Tatsache, dass die Grundversorgung ebenso bei Erdgasversorgern beantragt werden kann und hierfür ebenso keine Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Jeder Österreicher und jede Österreicherin kann sich darauf berufen. Die entsprechende Gesetzesgrundlage ist § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG)", erklärt Richard Eibl, Gründer und Geschäftsführer von Padronus. 

Bei der Grundversorgung mit Strom ist im Übrigen insofern Vorsicht geboten, als in fünf Bundesländern Einschränkungen auf Landesgesetzebene normiert sind. "Das ElWOG ist ein Bundesgesetz und knüpft keine Bedingungen an das Recht, Grundversorgung zu beantragen. Auf Landesgesetzebene gibt es jedoch sogenannte Ausführungsgesetze, die in Wien, im Burgenland, in Niederösterreich und in Salzburg die Stromanbieter zur Belieferung mit Grundversorgung dann nicht verpflichten, wenn ein anderer Stromversorger zum Vetragsabschluss bereit ist. In der Steiermark, in Oberösterreich, in Tirol und in Kärnten gibt es derartige Einschränkungen auf Landesgesetzebene nicht", erklärt Eibl. "Unserer Ansicht nach sind diese Bestimmungen in den Ausführungsgesetzen verfassungswidrig, weil sie dem ElWOG als Bundesgesetz klar widersprechen, wenn sie nur in bestimmten Fällen zur Belieferung mit Grundversorgung verpflichten. Ein Ausführungsgesetz auf Landesebene darf ein entsprechendes Bundesgesetz aber nur näher konkretisieren, es darf nicht im Widerspruch dazu stehen. Daher kann ein Schutzniveau für Begünstigte in Ausführungsgesetzen auf Landesebene höchstens verstärkt, nicht aber verringert werden."

Derartige Einschränkungen auf Landesebene in Bezug auf die Grundversorgung mit Erdgas gibt es nicht. 

Über Padronus:

Padronus ist eine Marke der Prozessfinanzallianz GmbH, dessen Gründer mit der Marke „Mietheld“ bereits knapp 5.000 Kunden zu einer Mietzinsreduktion nach dem Mietrechtsgesetz verhalfen. Während der Corona-Krise finanzierte das Unternehmen für mehrere Hundert Hoteliers Entschädigungensverfahren auf Basis des Epidemiegesetzes gegen die Republik Österreich und erzielte Millionenbeträge. Für Kunden, die bei konzessionslosen Online-Casinos Geld verloren haben, holte das Unternehmen bereits Rückforderungen nach dem Glücksspielgesetz im zweistelligen Millionenbereich gerichtlich zurück.

Rückfragen & Kontakt

Richard Eibl, LL.M.
Gründer & Geschäftsführer

Büro: 01348030
Mobil: 06642125081
Email: richard.eibl@padronus.at

Prozessfinanzallianz GmbH
Eßlinggasse 4/6a
1010 Wien

Handelsgericht Wien
FN 495405 m

www.padronus.at
office@padronus.at

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