• 05.10.2022, 08:14:13
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  • OTS0010

Zahlen und Fakten zur Dauer von Ermittlungsverfahren in Österreich

Durchschnitt 3,6 Monate - Sonderregel für längere Dauer nur bei 0,4% der Verfahren

Utl.: Durchschnitt 3,6 Monate - Sonderregel für längere Dauer nur
bei 0,4% der Verfahren =

Wien (OTS) - Ermittlungsverfahren werden in Österreich
vergleichsweise schnell abgewickelt:

Durchschnittliche Dauer von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren
(= Ermittlungsverfahren + Hauptverhandlung) in Österreich*:

• Ermittlungsverfahren: 3,6 Monate
• Strafverfahren (= Ermittlungsverfahren + Hauptverhandlung bei
Gericht) bei bezirksgerichtlicher Zuständigkeit: 6 Monate
• Strafverfahren (= Ermittlungsverfahren + Hauptverhandlung bei
Gericht) bei landesgerichtlicher Zuständigkeit: 4,2 Monate

Diese positive Bilanz ist auch den Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich überlanger Verfahrensdauer
zu entnehmen. So wurde Österreich 2018: einmal, 2019: einmal und 2020
sowie 2021 gar nicht verurteilt. Damit gab es in der laufenden
Gesetzgebungsperiode keine Verurteilung wegen überlanger
Verfahrensdauer und Österreich liegt mit Ländern wie Frankreich und
Deutschland gleich auf und im europäischen Spitzenfeld.

Längere Verfahrensdauer nur bei komplexen Verfahren – eigene
StPO-Sonderbestimmung

Dennoch gibt es einige wenige Verfahren, die länger dauern. Dabei
handelt es sich um komplexe Verfahren, wie beispielsweise bestimmte
Verfahren in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und
Korruption. Die österreichische Rechtsordnung hat aber mit einer
eigenen Regel Vorkehrung getroffen, dass auch in diesen Verfahren
nicht „überlang“ ermittelt wird.

Der Paragraph 108a in der Strafprozessordnung regelt, dass
Ermittlungsverfahren, die länger als 3 Jahre dauern, einem
unabhängigen Gericht vorgelegt werden müssen. Das unabhängige Gericht
prüft dann, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird. Das
macht das Gericht anhand bestimmter Kriterien: Es prüft etwa den
Umfang des Ermittlungsverfahrens inklusive der Anzahl der
Beschuldigten sowie der Komplexität der Tat- und Rechtsfragen. Das
Gericht prüft zudem auch die Dichte und Dringlichkeit des
Tatverdachts und ob zu erwarten ist, dass durch weitere
Beweiserhebungen eine zusätzliche Erhärtung der Verdachtslage
erfolgen kann.

Diese Regelung gewährleistet den Rechtsschutz der Beschuldigten und
sichert gleichzeitig ab, dass beispielsweise komplexe Terrorverfahren
geführt werden können, bei denen die Beweisbarkeit der Tat längere
Zeit in Anspruch nimmt.

Eingeführt wurde die Regelung im Jahr 2015 und gilt für alle
Verfahren, die danach eingeleitet wurden (bereits davor eingeleitete
Verfahren sind nicht umfasst).

Anträge auf Verlängerung im Vergleich zu der Gesamtzahl der dieses
Jahr erledigten Ermittlungs-verfahren gesamt (Stand: 03.10.2022):
• Antrag auf Verlängerung: 180
• Erledigungen: 49.000**

Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Bei weniger als 0,4% der
Ermittlungsverfahren musste ein entsprechender Antrag auf
Verlängerung des Verfahrens gestellt werden.

(* Details zum Sicherheitsbericht finden Sie auf www.justiz.gv.at
unter "Justiz > Daten und Fakten > Berichte > Sicherheitsberichte").

(** dies umfasst nur Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit
– bezirksgerichtliche Verfahren sind nicht umfasst. Die Zahl der
tatsächlich erledigten Verfahren liegt demnach höher).

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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