AK-Umfrage zeigt systematische Umgehung des Arbeitszeitrechts bei Teilzeit
Utl.: AK-Umfrage zeigt systematische Umgehung des Arbeitszeitrechts
bei Teilzeit =
Wien (OTS) - In der AK gibt es einen Fall von illegalen
,Minusstunden‘, der exemplarisch für großflächige Verstöße gegen das
Arbeitszeitrecht bei Teilzeitkräften steht, wie sie bereits die
AK-Online-Umfrage zutage gefördert hat. Der 29-jährige Jakub P. war
als Leiharbeiter bei einem der weltweit größten Personaldienstleister
beschäftigt. Für Feiertage und Krankenstände wurden ihm
illegalerweise ,Minusstunden‘ verrechnet, die er später wieder
einarbeiten musste. Diese Einarbeitungsstunden sind aber in
Wirklichkeit Mehr- und Überstunden, die AK hilft Jakub P. jetzt, sein
Entgelt dafür einzufordern.
Jakub P. arbeitete regulär 24 Stunden pro Woche von Montag bis
Mittwoch jeweils 8 Stunden am Tag als Lagerarbeiter. Im
Arbeitszeit-Programm des Überlassers war seine Arbeitszeit jedoch von
Montag bis Freitag mit täglich 4,8 Stunden hinterlegt. Wenn der junge
Arbeiter an seinen Arbeitstagen am Montag, Dienstag oder Mittwoch
wegen Krankenstand oder Feiertag ausfiel, bekam er ,Minusstunden‘
verrechnet. Um diese ominösen ,Minusstunden‘ abzuarbeiten, musste er
im Mai 2022 Vollzeit arbeiten, bekam aber nur ein Teilzeit-Entgelt
dafür. „So etwas kommt oft vor bei Leihfirmen“, so der Arbeitnehmer.
„Schon früher musste ich Urlaub nehmen, wenn sie keine Arbeit für
mich hat-ten. Damals wusste ich noch nicht so gut Bescheid, aber
diesmal bin ich zur AK gegangen.“
„Das ist unzulässig“, sagt AK Sozialpolitikleiterin Sybille
Pirklbauer. „Auch Teilzeitkräfte haben das Recht, dass die einmal
vereinbarte Lage der Arbeitszeit – in diesem Fall Montag, Dienstag
und Mittwoch – eingehalten wird. Wenn die Arbeit aus Gründen
aus-fällt, für die der Arbeitnehmer nichts kann, muss der Arbeitgeber
weiterhin Entgelt bezahlen. Beim ,Einarbeiten‘ der entfallenen
Arbeitszeit zusätzlich zur normalen Arbeitszeit fallen Mehr- und
Überstunden an. Diese fordern wir jetzt per Interventionsschreiben
vom Arbeitgeber ein.“
Dass die kaum planbaren Arbeitszeiten und Minusstunden kein seltenes
Phänomen sind, zeigt eine Online-Umfrage der AK Wien, an der 2.515
Personen teilgenommen haben. Betroffen sind überwiegend
Teilzeitkräfte, zumeist Frauen. Von den von Arbeitsausfällen
Betroffenen gaben 52 Prozent an, dass sie diese Stunden später wieder
einarbeiten mussten, obwohl sie vom Chef heimgeschickt worden waren.
Bei Teilzeitkräften mit 12 bis 24 Stunden/Woche waren es sogar 66
Prozent. Zwei Drittel der Beschäftigten wissen nicht, dass das
unzulässig ist.
AK SERVICE
Ihr Chef schickt Sie früher heim und Sie sollen diese ,Minusstunden‘
später wieder einarbeiten?
Das ist ungesetzlich! Erklären Sie sich arbeitsbereit und
arbeitswillig, wenn Ihr Chef Sie heimschicken will. Wenn Sie diese
Zeit später einarbeiten sollen, sind das in vielen Fällen Mehr- oder
sogar Überstunden. Ihre AK oder Fachgewerkschaft hilft Ihnen dabei,
Ihr Entgelt dafür einzufordern.
AK FORDERUNG
+ Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitkräfte von 50 Prozent ab der ersten
Stunde! Der Zeitraum für Zeitausgleich von drei Monaten hat den
bestehenden Zuschlag nutzlos gemacht und muss abgeschafft werden.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW