AK Arbeitsrechtsleiterin Schrittwieser: „Lass deine Ansprüche nicht verfallen!“
Utl.: AK Arbeitsrechtsleiterin Schrittwieser: „Lass deine Ansprüche
nicht verfallen!“ =
Wien (OTS) - „Viele junge Menschen steigen erstmals durch ein
Praktikum oder einen Ferialjob ins Erwerbsleben ein“, sagt Bianca
Schrittwieser, Leiterin der Arbeitsrechtberatung der AK Wien. „Viele
kennen ihre Rechte nicht. Darum wollen wir einen Beratungsschwerpunkt
für die Abrechnung von Praktika und Ferialjobs im Herbst setzen. Wir
fordern alle jungen Menschen auf, ihre Abrechnung möglichst schnell
prüfen zu lassen, weil sehr kurze Verfallsfristen gelten.“
AK SERVICE: Fünf Fragen zu Ferialjob und Praktikum
1. Was ist der Unterschied zwischen Ferialjob und Praktikum?
Ein Ferialjob ist immer ein normales Arbeitsverhältnis. Das machst
du, wenn du in den Ferien einfach nur Geld verdienen willst.
Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung in Schule oder
Studium.
2. Wie viel Entgelt musst du bekommen?
Bei einem Ferialjob musst du nach Kollektivvertrag bezahlt werden
und solltest daher mindestens 1.500 Euro für Vollzeit verdienen.
Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung in Schule oder
Studium. Die Bezahlung kann daher niedriger sein.
3. Welche Ansprüche hast du sonst?
Bei einem Ferialjob stehen dir jedenfalls stehen 2 Urlaubstage pro
Monat zu. Meistens bekommst du auch einen Anteil an Urlaubs- und
Weihnachtsgeld. Außerdem bist du unfall-, arbeitslosen-, pensions-
und krankenversichert.
Bei einem Pflichtpraktikum bist du nur dann vollversichert, wenn
du mehr als geringfügig verdienst. Ob du die 2 Urlaubstage pro Monat
sowie anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, ist im
Einzelfall zu prüfen.
4. Welche Rechte hast du während der Arbeit?
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du maximal 8 Stunden am
Tag und 40 pro Woche arbeiten.
5. Wurde ich richtig abgerechnet?
Lass das bei deiner AK in deinem Bundesland überprüfen. Hotline
für WIEN: 01 501 65 – 1201 oder über das Kontaktformular Arbeitsrecht
unter www.akwien.at.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW