- 20.09.2022, 12:45:16
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AK Anderl warnt: „EU-Kommission darf Streikrecht nicht infrage stellen!“
Ein neues Notfallinstrument für den Binnenmarkt geht nicht auf das Streikrecht ein
Utl.: Ein neues Notfallinstrument für den Binnenmarkt geht nicht auf
das Streikrecht ein =
Wien (OTS) - Der neue Rechtsvorschlag der EU-Kommission schlägt ein
Notfallinstrument für den Binnenmarkt vor, welches die Versorgung mit
Gütern und Dienstleistungen durch den Binnenmarkt sowie den freien
Personenverkehr auch in Krisenfällen sicherstellen soll. Damit soll
eine rasche Reaktion auf Notfälle wie der Corona-Pandemie oder der
Energie-Krise möglich sein. Im Vorschlag fehlt jedoch ein
verbindliches Bekenntnis zum Recht auf Streik. „Im schlimmsten Fall
könnte ein Streik als Krise gewertet werden, die die
Versorgungssicherheit oder den freien Personenverkehr gefährdet und
mit Verweis auf die Verordnung niedergeschlagen werden“, warnt AK
Präsidentin Renate Anderl. „Das widerspricht grundlegend der
Menschenrechtskonvention sowie der EU-Grundrechtecharta. Das
Bekenntnis zu Gewerkschaften und zum Streikrecht muss auch in der
neuen Verordnung fix verankert sein.“
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