• 19.09.2022, 09:32:53
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  • OTS0041

AK begrüßt Auszahlungsbeginn des Härtefallfonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte

Wien (OTS) - Es ist schon fast in Vergessenheit geraten. Neben
Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmer:innen und
Kleinstunternehmen können auch mehrfach geringfügig Beschäftigte eine
Förderung aus dem Härtefallfonds des Bundes für Verdienstausfälle,
die die Pandemie verursacht hat, geltend machen. Während die
Förderungen für die anderen Berufsgruppen bereits abgewickelt wurden,
können Anträge von mehrfach geringfügig Beschäftigten erst ab Montag,
den 19.9. bei der Wirtschaftskammer gestellt werden. Wie für die
anderen Förderungen auch, ist die WKO für die Abwicklung zuständig.
Förderberechtigt sind grundsätzlich Personen, die vom 1. September
2019 bis 29. Februar 2020 mehrfach geringfügig beschäftigt waren und
sonst kein Einkommen hatten, also auch keine Pension oder
Arbeitslosengeld bezogen haben. Die genauen Fördervoraussetzungen
kann man auf der Homepage der WKO und des Sozialministeriums
nachlesen.

Weiters stellt die WKO ein E-Mail-Kontaktformular für zur Verfügung.
Nachdem sich die Arbeiterkammer aufgrund der großen Verzögerung der
Auszahlungen vehement für die Betroffen eingesetzt hat, haben
Sozialministerium und Finanzministerium eine Gesetzesänderung
zugesagt, die es ermöglicht, den engen Kreis der potenziell
Betroffenen über die Fördermöglichkeit per Brief zu informieren. Die
Ministerien haben ebenfalls eine Verlängerung der Einreichfrist
zugesagt, die derzeit bereits mit 30.11.2022 ablaufen würde.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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