• 07.09.2022, 11:30:32
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  • OTS0082

Der EuGH beschäftigt sich am 14. September mit dem Bauprojekt "Heumarkt". Das UNESCO-Weltkulturerbe in Wien ist (noch) zu retten

Die Entscheidung könnte zur UVP-Pflicht des Bauprojekts "Heumarkt" und anderer Großbauprojekte führen sowie die Rechte der Umweltorganisationen/NGOs im UVP-Verfahren stärken.

Wien (OTS) - 

Zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören weltweit außergewöhnliche Stätten der Kulturgeschichte der Menschheit wie die Stätten der Maya, Azteken und Inka in Mittel- und Südamerika, die Freiheitstatue in New York oder das Schloss und Garten von Versailles. Diese Liste ergänzen "Historisches Zentrum von Wien" sowie das Schloss und Garten von Schönbrunn, die ebenfalls zum UNESCO-Weltkulturerbe der Menschheit gehören, das nachhaltig zu schützen und zu bewahren ist.

"Historisches Zentrum von Wien" ist jedoch seit 2017 auf der "Roten Liste" des gefährdeten Welterbes. Grund dafür ist insb. das überdimensionierte Bauprojekt "Heumarkt", das in der Kernzone des "Historischen Zentrums" realisiert werden soll. Sollte dieses Bauprojekt in der überdimensionierten Form tatsächlich realisiert werden, so könnte dies zum Verlust des Weltkulturerbes "Historisches Zentrum von Wien" führen.

Der Erhalt des "Historischen Zentrums von Wien" als Weltkulturerbe wäre u.U. möglich, wenn das Bauprojekt "Heumarkt" zumindest einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen würde.

Mit der Frage der UVP-Pflicht des Bauprojekts "Heumarkt" wird sich der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg in einer mündlichen Verhandlung am 14. September 2022 beschäftigen.

Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen nicht nur für das Projekt "Heumarkt", sondern auch für zahlreiche andere Großbauprojekte haben, weil dadurch die UVP-Pflicht auf großdimensionierte (Einzel-)Bauprojekte wie z.B. Hochhäuser, Wohn- bzw. Büroanlagen, Lagerhallen, Logistikzentren etc. ausgeweitet werden könnte. Die Durchführung einer UVP bei Großbauprojekten könnte auch zur Einschränkung der Bodenversiegelung beitragen.

Die Entscheidung des EuGH könnte auch den Weg für die Umweltorganisationen bzw. NGOs ebnen, die UVP-Pflicht von Großbauprojekten leichter durchzusetzen.

Das erfahrene Umweltrechtsteam der Kanzlei ETHOS (Dr. Wolfram Proksch - bekannt u.a. aus dem Verfahren "3. Piste", Dr. Piotr Pyka - federführend im Verfahren vor dem EuGH) vertritt in diesem Verfahren die Umweltorganisation "Alliance For Nature", die sich unter Führung ihres Generalsekretärs und zugleich des Sachverständigen für UNESCO-Welterbe Prof. DI Christian Schuhböck seit Jahren für die UVP-Pflicht des Bauprojekts "Heumarkt" und den Erhalt des Weltkulturerbes "Historisches Zentrum von Wien" einsetzt.

Die Beteiligung der "Alliance For Nature" am Verfahren vor dem EuGH wird u.a. durch den Verein "Initative Stadtbildschutz" finanziell unterstützt, der sich ebenfalls seit Jahren für die UVP-Pflicht des Projekt "Heumarkt" sowie den Erhalt des Weltkulturerbes "Historisches Zentrum von Wien" einsetzt und auf freie Spenden angewiesen ist.

Der Verein "Initiative Stadtbildschutz" ersucht alle Umweltorganisationen, NGOs bzw. Privatpersonen, denen der Erhalt des UNESCO-Weltkulturerbes "Historisches Zentrums von Wien" und die Stärkung der Mitspracherechte der Öffentlichkeit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung wichtig sind, um Spenden für die Finanzierung der Verfahrenskosten vor dem EuGH.

Spenden können auf das Treuhandkonto IBAN: AT45 1630 0001 3039 5139, lautend auf: Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH (ETHOS.legal), mit dem Zahlungszweck: "Heumarkt Vertretung EuGH" geleistet werden.

Rückfragen & Kontakt

Dr. Piotr Pyka, Rechtsanwalt
ETHOS.legal
Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien
pyka@ethos.legal
https://ethos.legal/

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